Umsatzsteuer für Nebenleistungen und Hilfsgeschäfte

Einleitung Das Umsatzsteuergesetz ist vom Prinzip der Unteilbarkeit der Leistung beherrscht. Die Nebenleistung teilt demnach das umsatzsteuerliche Schicksal der Hauptleistung. Diese Regelung ist allerdings pragmatisch auszulegen und führt in der Praxis zu einer unübersichtlichen Kasuistik. Zunächst ist zu prüfen, ob überhaupt eine Nebenleistung vorliegt, und wenn ja, welche Bedeutung ihr

2001-11-01T01:00:00+01:00November 2001|

Aufhebung der Umsatzsteuerbefreiungen für den grenzüberschreitenden Personenverkehr ab 1. November 2001

(Die Änderung wurde kurzfristig verschoben auf 1. April 2002 Information folgt) Gemäß § 4 Abs. 9 UStG unterliegt die Beförderung von Personen im grenzüberschreitenden Personenverkehr mit nicht im Inland zugelassenen Kraftfahrzeugen der Einzelbesteuerung in der Höhe von 60 Groschen (ab 1. Jänner 2002 voraussichtlich 5 Cent) pro entgeltlich beförderter Person

2001-11-01T01:00:00+01:00November 2001|

Toleranzfristen bei der Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen

I. Steuern und Abgaben § 211 Bundesabgabenordnung (BAO) zählt eine Reihe von möglichen Entrichtungsarten auf. Demnach gelten die Abgaben beispielsweise in folgenden Fällen als entrichtet: Art der Entrichtung Zeitpunkt der Entrichtung Barzahlung (z.B. bei Exekutionen) Tag der Zahlung Einzahlung mit Erlagschein beim Postamt Tag, der sich aus dem Tagesstempel des

2001-10-15T01:00:00+02:00Oktober 2001|

Euro und Gesellschaftsvertrag

Befristete Gebührenbefreiung bis 31.12.2002 nützen! GmbHs und AGs sollten ihre Gesellschaftsverträge bis zum 31.12.2002 auf Euro umstellen. Das heißt, alle Schillingbeträge sind auf Euro umzurechnen. Für diese Vertragsänderung, die nur die Euro-Anpassung beinhaltet, genügt ein Gesellschafterbeschluss mit einfacher Mehrheit. Die betreffenden Protokolle über die Gesellschafterversammlung sind in diesem Fall bis

2001-10-15T01:00:00+02:00Oktober 2001|

Wie handhabt man zwei Währungseinheiten an der Kassa?

Grundsätzlich sollte ab dem 1.1.2002 nur mehr in Euro gearbeitet werden. Die Geldrückgabe erfolgt in Euro, damit das Schilling-Bargeld schnell aus dem Geldkreislauf verschwindet und Abwicklung und Kassenhaltung erleichtert werden. Der Paragon enthält dann jedenfalls alle Positionen in Euro. Damit enthält der Beleg für das Kassenbuch häufig nur Euro-Beträge, wodurch

2001-10-03T01:00:00+02:00Oktober 2001|

Stammkapital und Euro

Für bereits zum 1.1.1999 bestehende GmbHs dürfen Stammkapital und Stammeinlagen auch nach dem 31.12.2001 auf Schilling lauten. Die Schillingbeträge sind dann als umgerechnete Euro-Beträge zu verstehen. Eine Änderung des Gesellschaftsvertrages ist also nicht erforderlich. Falls aber eine „Alt-GmbH“ nach dem 1.1.2002 eine Kapitalerhöhung bzw -herabsetzung durchführen will, dann ist auch

2001-10-03T01:00:00+02:00Oktober 2001|

Erfassung der Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Einkommensteuererklärung – KESt-Erstattung – Änderung der EStR 2000 betreffend Kapitaleinkünfte – Investmentfonds und Aktienanleihen

Erfassung der Kapitalerträge in der Steuererklärung Nicht endbesteuerte Kapitalerträge sind unter der Kennziffer 367 bzw. 361 in die Einkommensteuererklärung einzutragen. Darunter fallen insbesondere Gewinnanteile aus einer echten stillen Gesellschaft, ausländische Kapitalerträge etc. Endbesteuerungsfähige Kapitalerträge können unter den Kennziffern 366 bzw. 369 in die Einkommensteuererklärung eingetragen werden. Die einbehaltene Kapitalertragsteuer ist

2001-10-01T01:00:00+02:00Oktober 2001|

Änderung im Gewährleistungsrecht ab 1. Jänner 2002

Änderung im Gewährleistungsrecht ab 1. Jänner 2002 Mit BGBl I 2001/48 wurden die Gewährleistungsbestimmungen des ABGB und des Konsumentenschutzgesetzes dem EU-Recht angepasst. Gewährleistungsfristen Zwei Jahre für bewegliche Sachen (bisher 6 Monate), wenn innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe der Sache ein Mangel auftritt. Ein Jahr ausnahmsweise für gebrauchte Güter gemäß

2001-10-01T01:00:00+02:00Oktober 2001|

Erfassung der Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Einkommensteuererklärung – KESt-Erstattung – Änderung der EStR 2000 betreffend Kapitaleinkünfte – Investmentfonds und Aktienanleihen

Erfassung der Kapitalerträge in der Steuererklärung Nicht endbesteuerte Kapitalerträge sind unter der Kennziffer 367 bzw. 361 in die Einkommensteuererklärung einzutragen. Darunter fallen insbesondere Gewinnanteile aus einer echten stillen Gesellschaft, ausländische Kapitalerträge etc. Endbesteuerungsfähige Kapitalerträge können unter den Kennziffern 366 bzw. 369 in die Einkommensteuererklärung eingetragen werden. Die einbehaltene Kapitalertragsteuer ist

2001-10-01T01:00:00+02:00Oktober 2001|
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