Steuerfreie Weihnachtsgeschenke

Sachzuwendungen an Arbeitnehmer als (Weihnachts-)Geschenk sind innerhalb eines in den Lohsteuerrichtlinien 1999 (Rz. 77) festgelegten Freibetrages von ATS 2.550 jährlich lohnsteuerfrei. Die Beitragsfreiheit ist auch im ASVG gegeben. Bis zu dieser Wertgrenze können auch Warengutscheine und Goldmünzen (bei denen der Goldwert im Vordergrund steht) nach den LStR 1999 (Rz. 80)

2001-12-13T01:00:00+01:00Dezember 2001|

Vierte Senkung der Leitzinsen im Jahre 2001

3,25% ab 9. November 2001 Zinssätze in Österreich: Ab 9. November 2001: Basiszinssatz 2,75% Anspruchszinsen 4,75% Stundungszinsen 6,75% Aussetzungszinsen 3,75% Arbeitsrechtl. Forderungen 8,75% Referenzzinssatz 4,50% Spitzenrefinanzierungsfazilität 4,25% Einlagefazilität 2,25% Ab 1. Jänner 2002: Verzugszinsen nach ASVG und GSVG 7,21% (für 2001 8,40%)

2001-12-01T01:00:00+01:00Dezember 2001|

Anregungen für Maßnahmen vor Jahresende und Vorschau auf 2002 — IV. Vorschau auf 2002

IV. Vorschau auf 2002 1. Änderung des Gebührengesetzes ab 1. Jänner 2002 Die Abschaffung der Stempelmarken führt zur Gebührenfreiheit von Vollmachten, nicht amtlichen Zeugnissen (Dienstzeugnis) sowie der Bogengebühren auf Urkunden von bestimmten Rechtsgeschäften. Weiters sind alle Eingaben bei Verwaltungs- und Zollbehörden (Stundungs-, Raten- und Nachsichtsansuchen sowie im Verwaltungsstrafverfahren) gebührenfrei. 2.

2001-12-01T01:00:00+01:00Dezember 2001|

Anregungen für Maßnahmen vor Jahresende und Vorschau auf 2002 — III. Allgemeine Hinweise

III. Allgemeine Hinweise 1. Aufbewahrungspflichten / Datenträger Bücher und Aufzeichnungen, die für die Abgabenerhebung von Bedeutung sind, sollen 7 Jahre nach Schluss des Kalenderjahres aufbewahrt werden. Die Unterlagen der Jahre vor 1994 können daher ab Jänner 2002 vernichtet werden. Sind diese aber für ein laufendes Verfahren von Bedeutung, müssen sie

2001-12-01T01:00:00+01:00Dezember 2001|

Anregungen für Maßnahmen vor Jahresende und Vorschau auf 2002 — II. Lohnverrechnung

II. Lohnverrechnung 1. Mitteilungen an das Finanzamt Lohnzettelübermittlung Ende Februar 2002 sind die Jahreslohnzettel 2001 auf elektronischem Weg zu übermitteln, Die Papierlohnzettel 2001 sind bereits bis Ende Jänner 2002 zu übermitteln, wenn die technischen Voraussetzungen für die elektronische Übermittlung fehlen. Mitteilung über ausbezahlte Honorare Für bestimmte Gruppen von Selbständigen (z.B.

2001-12-01T01:00:00+01:00Dezember 2001|

Anregungen für Maßnahmen vor Jahresende und Vorschau auf 2002

-- I. Steuerrecht Insbesondere zum Jahresende ist darauf zu achten, dass geplante Vorhaben rechtzeitig ausgeführt werden, um damit auch jene Wirkung zu erzielen, die erreicht werden soll. Da sich die letzte Dezemberwoche 2001 hiefür aus Datumsgründen schlecht eignet, sollten diese Maßnahmen ehestens getroffen werden. I. Steuerrecht 1. Zahlungen noch vor

2001-12-01T01:00:00+01:00Dezember 2001|

Die Vertreterhaftung im Sozialversicherungs- und Steuerrecht

Lockerung der Haftung für Sozialversicherungs-Beiträge Mit dem Erkenntnis des VwGH 12. Dezember 2000, 98/08/0191, 0192 ist eine erfreuliche Judikaturwende eingetreten, die Geschäftsführern von in Insolvenz geratenen juristischen Personen mehr Rechtssicherheit garantiert. Auf Grund der bisherigen Verwaltungspraxis erstreckte sich die Ausfallhaftung auf die gesamten Sozialversicherungsbeiträge (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil), wobei der Geschäftsführer

2001-11-01T01:00:00+01:00November 2001|

Umsatzsteuer für Nebenleistungen und Hilfsgeschäfte

Einleitung Das Umsatzsteuergesetz ist vom Prinzip der Unteilbarkeit der Leistung beherrscht. Die Nebenleistung teilt demnach das umsatzsteuerliche Schicksal der Hauptleistung. Diese Regelung ist allerdings pragmatisch auszulegen und führt in der Praxis zu einer unübersichtlichen Kasuistik. Zunächst ist zu prüfen, ob überhaupt eine Nebenleistung vorliegt, und wenn ja, welche Bedeutung ihr

2001-11-01T01:00:00+01:00November 2001|

Aufhebung der Umsatzsteuerbefreiungen für den grenzüberschreitenden Personenverkehr ab 1. November 2001

(Die Änderung wurde kurzfristig verschoben auf 1. April 2002 Information folgt) Gemäß § 4 Abs. 9 UStG unterliegt die Beförderung von Personen im grenzüberschreitenden Personenverkehr mit nicht im Inland zugelassenen Kraftfahrzeugen der Einzelbesteuerung in der Höhe von 60 Groschen (ab 1. Jänner 2002 voraussichtlich 5 Cent) pro entgeltlich beförderter Person

2001-11-01T01:00:00+01:00November 2001|

Toleranzfristen bei der Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen

I. Steuern und Abgaben § 211 Bundesabgabenordnung (BAO) zählt eine Reihe von möglichen Entrichtungsarten auf. Demnach gelten die Abgaben beispielsweise in folgenden Fällen als entrichtet: Art der Entrichtung Zeitpunkt der Entrichtung Barzahlung (z.B. bei Exekutionen) Tag der Zahlung Einzahlung mit Erlagschein beim Postamt Tag, der sich aus dem Tagesstempel des

2001-10-15T01:00:00+02:00Oktober 2001|
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