Neuerungen bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) in ihrer bisherigen Form beruhte weitgehend auf der Stammfassung des ABGB aus dem Jahr 1811. Eine Reform war also schon längst überfällig und wurde nun am 22. Oktober 2014 durch das GesbR-Reformgesetz im Nationalrat beschlossen. Soviel vorab - an dem Grundgerüst der GesbR hat sich