(Spekulations-) Gewinne und -verluste bei sukzessiv angeschafften Aktien im Privatvermögen
Zum Jahresende stellt sich die Frage, ob durch die Realisation von Spekulationsverlusten Spekulationsgewinne ausgeglichen werden sollen und damit eine Besteuerung zum Grenzsteuersatz (max. 50%) verhindert werden kann. Dies kann auch bei Optionsscheinen sinnvoll sein. Spekulationsgewinne stellen, sofern sie die Freigrenze von 440 EUR überschreiten, sonstige Einkünfte dar. Außerhalb der Verrechnung