Toleranzfristen bei der Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
I. Steuern und Abgaben § 211 Bundesabgabenordnung (BAO) zählt eine Reihe von möglichen Entrichtungsarten auf. Demnach gelten die Abgaben beispielsweise in folgenden Fällen als entrichtet: Art der Entrichtung Zeitpunkt der Entrichtung Barzahlung (z.B. bei Exekutionen) Tag der Zahlung Einzahlung mit Erlagschein beim Postamt Tag, der sich aus dem Tagesstempel des