Fahrtkosten zum Zahnarzt sind auch als außergewöhnliche Belastung absetzbar
Kosten für eine Zahnarztbehandlung können als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden, sofern die Belastung außergewöhnlich ist, zwangsläufig erwächst und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen wesentlich beeinträchtigt. Das BFG hatte sich (GZ RV/2100366/2023 vom 22.1.2026) mit der Frage auseinanderzusetzen, ob auch die Fahrtkosten für Zahnarztbesuche in Ungarn als außergewöhnliche Belastung