Für bereits zum 1.1.1999 bestehende GmbHs dürfen Stammkapital und Stammeinlagen
auch nach dem 31.12.2001 auf Schilling lauten. Die Schillingbeträge sind dann
als umgerechnete Euro-Beträge zu verstehen. Eine Änderung des Gesellschaftsvertrages
ist also nicht erforderlich. Falls aber eine „Alt-GmbH“ nach dem 1.1.2002 eine
Kapitalerhöhung bzw -herabsetzung durchführen will, dann ist auch der Gesellschaftsvertrag
auf Euro umzustellen.


Neugründungen von GmbHs können bis zum 31.12.2001 wahlweise in Schilling oder
in Euro erfolgen, und zwar mit den „neuen“ Euro-Beträgen:

  • Mindeststammkapital: EUR 35.000 (entspricht S 481.610,50 statt bisher S 500.000)
  • Mindestbareinzahlung: EUR 17.500 (entspricht S 240.805,25 statt bisher S 250.000)
  • Mindeststammeinlage: EUR 70 (entspricht S 963,22 statt bisher S 1.000)

Bei jeder Änderung des Gesellschaftsvertrages nach dem 1.1.2002 hat
bei den „Neu-GmbHs“ eine Anpassung des Gesellschaftsvertrages auf Euro zu erfolgen.


Ab dem 1.1.2002 sind alle Neugründungen nur mehr in Euro möglich.


Im Zusammenhang mit der Umstellung des Stammkapitals auf Euro ist zu beachten,
dass es unter Umständen zu einer (unzulässigen) Verschiebung der Stimmrechte
kommen kann; um dies zu vermeiden, wenden Sie sich an Ihren Rechtsexperten.


Tipp: Reichen Sie Euro-Änderungen des Gesellschaftsvertrages noch vor
dem 1.1.2003 beim Firmenbuchgericht ein. Sie ersparen sich dadurch die sonst
anfallenden Gerichtsgebühren; die Protokolle für die hiezu notwendigen Gesellschafterversammlungen
sind gebührenbefreit.

image_pdfPDFimage_printDrucken