Befristete Gebührenbefreiung bis 31.12.2002 nützen!


GmbHs und AGs sollten ihre Gesellschaftsverträge bis zum
31.12.2002 auf Euro umstellen. Das heißt, alle Schillingbeträge sind auf Euro
umzurechnen. Für diese Vertragsänderung, die nur die Euro-Anpassung beinhaltet,
genügt ein Gesellschafterbeschluss mit einfacher Mehrheit. Die betreffenden
Protokolle über die Gesellschafterversammlung sind in diesem Fall bis zum 31.12.2002
gebührenfrei. Ebenso ist die betreffende Firmenbucheintragung gebührenfrei.
Die Notariatskammer hat überdies eine für alle Notare bindende Empfehlung herausgegeben,
dass Notariatsakte über Gesellschaftsvertragsänderungen, die ausschließlich
die Euro-Umstellung beinhalten, kostenlos erstellt werden müssen.




Eine Pflicht zur Vertragsanpassung besteht grundsätzlich nicht. Erst
bei einer Kapitalerhöhung oder –herabsetzung müssen Sie den Gesellschaftsvertrag
zwangsweise auf Euro umstellen. Bei Gesellschaften, die nach dem 31.12.1998
gegründet wurden, besteht dieser Zwang allerdings schon bei jeglicher Änderung
des Gesellschaftsvertrages.




Wenn Sie Ihren Gesellschaftsvertrag nicht umstellen (weil Sie es nicht müssen
und auch nicht freiwillig tun), müssen Sie in Zukunft in Ihrer Euro-Bilanz das
Stamm-/Grundkapital in einer Vorspalte zusätzlich auch in Schilling angeben.
Daher ist es sinnvoll, freiwillig und gebührenfrei mit dem Schilling aufzuräumen
und den Gesellschaftsvertrag bis 31.12.2002 auf Euro umzustellen.




Achten Sie bei der Umstellung auf das Verhältnis der Nennbeträge der Anteile
zueinander bzw auf das Stimmrechtsverhältnis! Eventuell ist aufgrund von Verschiebungen
durch Rundungsdifferenzen eine eigene Stimmrechtsregelung erforderlich. Auf
die mit der Umstellung verbundenen Rechtsfolgen (insbesondere Stimmrechtsverteilung)
muss im Gesellschaftsbeschluss auf jeden Fall explizit hingewiesen werden, auch
wenn sich keine Veränderungen ergeben.

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