Familienförderung im Steuer- und Arbeitsrecht

Gesetzliche Grundlagen Ab 1. Jänner 2002 tritt das Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG) in Kraft, auf Grund dessen das Karenzgeld vom Kinderbetreuungsgeld (KBG) abgelöst wird. Auf Grundlage des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG) erfolgt die Auszahlung der Familienbeihilfe und des Mehrkinderzuschlages und nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) die Auszahlung des Kinder- bzw. Unterhaltsabsetzbetrages. Für die Übergangszeit ist

2002-01-01T01:00:00+01:00Januar 2002|

Signifikante rechtswirksame EURO-Werte ab 1. Jänner 2002

Einkommenssteuer EUR ATS Pendlerpauschale bis 20 km 210,– 2.880,– bis 40 km 840,– 11.520,– bis 60 km 1.470,– 20.160,– über 60 km 2.100,– 28.800,– Werbungskostenpauschale 132,– 1.800,– Sonderausgaben: Pauschale 60,– 819,– Topf-Sonderausgaben 2.920,– 40.000,– Erhöhung (mind. 3 Kinder) 1.460,– 20.000,– Einschleifregelung ab 36.400,– 500.000,– Entfall der Sonderausgaben ab 50.900,– 700.000,–

2002-01-01T01:00:00+01:00Januar 2002|

Wichtige Termine und Neuerungen 2002

1. Jänner EURO-Einführung: Rechnungswesen nur in EURO Bargeld in EUR und ATS Briefmarken in EUR und ATS bis 30. 6. 2002 Abschaffung der Stempelmarken und Freistempelabdrucke E-Commerze-Gesetz zwei zusätzliche Säumniszuschläge im Steuerrecht Nur mehr das Lohnsummenverfahren zulässig für ASVG-Beiträge Kinderbetreuungsgeld Novelle zu AschG – generelles Rauchverbot in Büros möglich Gewährleistung

2002-01-01T01:00:00+01:00Januar 2002|

Steuerfreie Weihnachtsgeschenke

Sachzuwendungen an Arbeitnehmer als (Weihnachts-)Geschenk sind innerhalb eines in den Lohsteuerrichtlinien 1999 (Rz. 77) festgelegten Freibetrages von ATS 2.550 jährlich lohnsteuerfrei. Die Beitragsfreiheit ist auch im ASVG gegeben. Bis zu dieser Wertgrenze können auch Warengutscheine und Goldmünzen (bei denen der Goldwert im Vordergrund steht) nach den LStR 1999 (Rz. 80)

2001-12-13T01:00:00+01:00Dezember 2001|

Vierte Senkung der Leitzinsen im Jahre 2001

3,25% ab 9. November 2001 Zinssätze in Österreich: Ab 9. November 2001: Basiszinssatz 2,75% Anspruchszinsen 4,75% Stundungszinsen 6,75% Aussetzungszinsen 3,75% Arbeitsrechtl. Forderungen 8,75% Referenzzinssatz 4,50% Spitzenrefinanzierungsfazilität 4,25% Einlagefazilität 2,25% Ab 1. Jänner 2002: Verzugszinsen nach ASVG und GSVG 7,21% (für 2001 8,40%)

2001-12-01T01:00:00+01:00Dezember 2001|

Anregungen für Maßnahmen vor Jahresende und Vorschau auf 2002 — IV. Vorschau auf 2002

IV. Vorschau auf 2002 1. Änderung des Gebührengesetzes ab 1. Jänner 2002 Die Abschaffung der Stempelmarken führt zur Gebührenfreiheit von Vollmachten, nicht amtlichen Zeugnissen (Dienstzeugnis) sowie der Bogengebühren auf Urkunden von bestimmten Rechtsgeschäften. Weiters sind alle Eingaben bei Verwaltungs- und Zollbehörden (Stundungs-, Raten- und Nachsichtsansuchen sowie im Verwaltungsstrafverfahren) gebührenfrei. 2.

2001-12-01T01:00:00+01:00Dezember 2001|

Anregungen für Maßnahmen vor Jahresende und Vorschau auf 2002 — III. Allgemeine Hinweise

III. Allgemeine Hinweise 1. Aufbewahrungspflichten / Datenträger Bücher und Aufzeichnungen, die für die Abgabenerhebung von Bedeutung sind, sollen 7 Jahre nach Schluss des Kalenderjahres aufbewahrt werden. Die Unterlagen der Jahre vor 1994 können daher ab Jänner 2002 vernichtet werden. Sind diese aber für ein laufendes Verfahren von Bedeutung, müssen sie

2001-12-01T01:00:00+01:00Dezember 2001|

Anregungen für Maßnahmen vor Jahresende und Vorschau auf 2002 — II. Lohnverrechnung

II. Lohnverrechnung 1. Mitteilungen an das Finanzamt Lohnzettelübermittlung Ende Februar 2002 sind die Jahreslohnzettel 2001 auf elektronischem Weg zu übermitteln, Die Papierlohnzettel 2001 sind bereits bis Ende Jänner 2002 zu übermitteln, wenn die technischen Voraussetzungen für die elektronische Übermittlung fehlen. Mitteilung über ausbezahlte Honorare Für bestimmte Gruppen von Selbständigen (z.B.

2001-12-01T01:00:00+01:00Dezember 2001|

Anregungen für Maßnahmen vor Jahresende und Vorschau auf 2002

-- I. Steuerrecht Insbesondere zum Jahresende ist darauf zu achten, dass geplante Vorhaben rechtzeitig ausgeführt werden, um damit auch jene Wirkung zu erzielen, die erreicht werden soll. Da sich die letzte Dezemberwoche 2001 hiefür aus Datumsgründen schlecht eignet, sollten diese Maßnahmen ehestens getroffen werden. I. Steuerrecht 1. Zahlungen noch vor

2001-12-01T01:00:00+01:00Dezember 2001|

Die Vertreterhaftung im Sozialversicherungs- und Steuerrecht

Lockerung der Haftung für Sozialversicherungs-Beiträge Mit dem Erkenntnis des VwGH 12. Dezember 2000, 98/08/0191, 0192 ist eine erfreuliche Judikaturwende eingetreten, die Geschäftsführern von in Insolvenz geratenen juristischen Personen mehr Rechtssicherheit garantiert. Auf Grund der bisherigen Verwaltungspraxis erstreckte sich die Ausfallhaftung auf die gesamten Sozialversicherungsbeiträge (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil), wobei der Geschäftsführer

2001-11-01T01:00:00+01:00November 2001|
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