Änderung bei der steuerlichen Verwertung von Auslandsverlusten
Auf Grund des Verwaltungsgerichtshof-Erkenntnisses vom 25. September 2001 ZL 99/14/0217 kommt es zu einer wesentlichen Änderung in der Verwertung von Auslandsverlusten. Bisher führten Auslandsverluste lediglich zu einer Minderung der Progression betreffend die Inlandsgewinne. Künftig sind Auslandsverluste von der Besteuerungsgrundlage in Österreich abzugsfähig. Diese Regelung gilt sowohl für Verluste aus gewerblichen