Steuerliche Maßnahmen im Zuge des Hochwasserentschädigungsgesetzes – aktualisiert
Im folgenden ist die diesbezügliche Information des BMF kurz zusammengefasst: :: Geld- oder Sachspenden, die in Zusammenhang mit Hilfestellungen bei Katastrophen (insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden) erbracht werden, sind im Rahmen des betrieblichen Werbeaufwands als Betriebsausgabe abzugsfähig. (§ 4 Abs. 4 Z. 9 EStG) :: Spenden von Privaten sind