Erläuterung zu einzelnen Neuerungen ab 2003

1. Änderungen für Gewerbetreibende in der Sozialversicherung1.1. Reduzierung der Mindestbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung Zwecks Beseitigung der Ungleichheit zwischen ASVG- und GSVG-Krankenversicherungsbeiträgen wird die Mindestbeitragsgrundlage im GSVG von EUR 1.045,63 p.m. auf EUR 537,78 p.m. reduziert. Damit vermindert sich bei dem ohnedies höchsten Satz in der Krankenversicherung der Gewerbetreibenden von 8,9

2003-01-01T01:00:00+01:00Januar 2003|

Wichtige Neuerungen 2003 im Überblick

1. Jänner Abfertigung Neu – Betriebliche Mitarbeitervorsorge Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge für alle GSVG Wahlmöglichkeit zwischen Sachleistung, Geldleistung und Mischform in Krankenversicherung Mindestbeitragsgrundlage in Krankenversicherung reduziert auf EUR 537,78 p.m. Beitragsgrundlage Unfallversicherung erhöht auf EUR 15.198,91 DBAmit Deutschland Einziger Prüfungsvorgang für alle lohnabhängigen Abgaben Lohnzettel Neu Zusätzliche Angaben in allen Rechnungen (UID-Nummer

2003-01-01T01:00:00+01:00Januar 2003|

Hinweise für Maßnahmen vor Jahresende und Vorschau auf 2003

1.) Ende der SparbuchschenkungDiese wurde vom 30. Juni 2002 auf den 31. Dezember2002 verschoben und wird voraussichtlich der letzte Termin sein.2.) Abfertigung neu:: Auswahl der Mitarbeitervorsorge-Kasse Wurde aus Vorsichtsgründen noch keine MV-Kasse aus-gewählt, schadet das nicht, weil die an die Gebietskrankenkasse ab 2003 eingezahlten Beiträge dort ohnedies zwischengeparkt werden.:: Abfertigungsrückstellungen

2002-12-01T01:00:00+01:00Dezember 2002|

Steuerbegünstigungen für Investitionen Forschung und Bildung im Überblick

Durch das Anfang 2002 beschlossene Konjunkturbelebungspaket und das kürzlich beschlossene Hochwasseropferentschädigungsgesetz entstand zu den bereits bisher geltenden Steuerbegünstigungen ein unübersichtliches Geflecht von Bestimmungen. Im Folgenden wird versucht, die geltenden Abschreibungsformen, Freibeträge und Prämien systematisch darzustellen. Zwecks leichterer Auffindung der Gesetzesstellen sind die Paragraphen des Einkommenssteuergesetzes angeführt. 1.) Absetzung für Abnutzung::

2002-12-01T01:00:00+01:00Dezember 2002|

Die aktuelle österreichische Zinsenlandschaft

Durch das seit 1. August 2002 geltende Zinsrechtsänderungsgesetz kommt es auch zu einer Änderung von gesetzlichen Zinssätzen. Die folgenden Zinssätze sind auf das Kalenderjahr bezogen. Bankenzinssätze ab 9. November 2001 Basiszinssatz (früher Diskontsatz) 2,75% Referenzzinssatz (früher Lombardsatz) 4,50% Spitzenrefinanzierungsfazilität 4,25% Einlagefazilität 2,25% Gesetzliche Zinssätze Allgemeiner Zinssatz 4,00% Seit 1. August

2002-12-01T01:00:00+01:00Dezember 2002|

Umsatzsteuer – Identifikationsnummer als Rechnungsbestandteil

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer als RechnungsbestandteilDie Richtlinie 2001/115/EG vom 20. Dezember 2001 verlangt den Ausweis der UID-Nummer in Rechnungen. Diese Bestimmung ist bis 1. Jänner 2004 in nationales Recht umzusetzen. Österreich war eifrig und hat diese Regelung bereits im zweiten Abgabenänderungsgesetz 2002 wie folgt geregelt: :: Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger Zu

2002-12-01T01:00:00+01:00Dezember 2002|

Abfertigung neu und Wahl der Mitarbeitervorsorgekasse

Abfertigung neu: Was ist dieses Jahr noch zu tun? Auswahl der Mitarbeitervorsorgekasse (MVK) Abfertigungsrückstellung und Wertpapierdeckung 1. Auswahl der Mitarbeitervorsorgekasse Bis zum 31. 12. 2002 muss jedes Unternehmen eine Mitarbeitervorsorgekasse (MVK) ausgewählt haben. Die Auswahl der Mitarbeitervorsorgekasse muss gemeinsam mit dem Betriebsrat getroffen werden. Wenn kein Betriebsrat vorhanden ist, wählt

2002-11-06T01:00:00+01:00November 2002|

Auswahl der Mitarbeitervorsorgekasse

Abfertigung neu: Was ist dieses Jahr noch zu tun? Auswahl der Mitarbeitervorsorgekasse (MVK) Abfertigungsrückstellung und Wertpapierdeckung 1. Auswahl der Mitarbeitervorsorgekasse Bis zum 31. 12. 2002 muss jedes Unternehmen eine Mitarbeitervorsorgekasse (MVK) ausgewählt haben. Die Auswahl der Mitarbeitervorsorgekasse muss gemeinsam mit dem Betriebsrat getroffen werden. Wenn kein Betriebsrat vorhanden ist, wählt

2002-11-06T01:00:00+01:00November 2002|

Abgrenzung zwischen ärztlicher Tätigkeit und Krankenanstalt

Der VwGH stellt im E. 19. Juni 2002, 2001/15/0053 in Abweichung von den Umsatzsteuerrichtlinien Tz 950 folgende Kriterien für die Abgrenzung der Tätigkeit eines Arztes von einer Krankenanstalt (z.B. Ambulatorium) auf: ::Für die ärztliche Tätigkeit ist die Eigenverantwortlichkeit des behandelnden Arztes gegenüber den Patienten nach dem Ärztegesetz maßgeblich. ::Krankenanstalten setzen

2002-11-01T01:00:00+01:00November 2002|

Aktuelles zum betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetz – Abfertigung Neu

Beginn der Beitragspflicht ::Grundsatz § 46 BMVG stellt den zeitlichen Geltungsbereich auf den vertraglich vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses ab. Demnach ist weder der Tag des Vertragsabschlusses noch der tatsächliche Arbeitsbeginn maßgeblich. Ab Beginn des Arbeitsverhältnisses ab 1. Jänner 2003 hat der Arbeitgeber einen monatlichen Beitrag in der Höhe von 1,53

2002-11-01T01:00:00+01:00November 2002|
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