Klarstellungen des Bundesministeriums für Finanzen zu den neuen Rechnungsbestandteilen ab 2003
Mit Erlass vom 18. Dezember 2002 hat das BMF die UStR 2000 ergänzt und insbesondere zu den neu eingeführten Rechnungsbestandteilen fortlaufende Nummer und Umsatzsteueridentifikationsnummer nähere Erläuterungen gegeben, bzw. Erleichterungen eingeführt. Die angeführten RZ betreffen die UStR 2000.Rechnungsbestandteile gemäß § 11 Abs. 1 UStG Name und Anschrift des Rechnungsausstellers Name und