Übergang der Umsatzsteuerschuld bei Bauleistungen in Zweifelsfällen
Bekanntermaßen wird die Qualität einer gesetzlichen Bestimmung am Umfang der hierzu ergangenen Kommentare gemessen. Zu der seit 1. Oktober 2002 geltenden Bestimmung des § 19 Abs. 1 a UStG (reverse charge system in der Bauwirtschaft) sind - leider zum Teil mit erheblicher Verspätung - bisher drei umfangreiche Erlässe ergangen, wobei