Zusätzliche
Angaben in Rechnungen ab 2003:

Laut UStG müssen Rechnungen ab dem 01.01.
2003 einige zusätzliche Angaben enthalten. Bislang mussten Rechnung für den Vorsteuerabzug folgende Merkmale
aufweisen:

  1. Name und Anschrift des Lieferanten,
  2. Name und Anschrift des Abnehmers,
  3. Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder
    die Art bzw. der Umfang der sonstigen Leistung,
  4. Tag der Lieferung oder sonstigen Leistung oder den Leistungszeitraum,
  5. das Nettoentgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung und
  6. den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag.

Ab dem 01.01.2003 muss eine Rechnung
zusätzlich folgende Merkmale enthalten, um den Vorsteuerabzug geltend machen zu
können:

  1. den Steuersatz oder einen Hinweis auf Steuerbefreiung,
  2. das Ausstellungsdatum,
  3. eine fortlaufende Nummer, die zur Identifizierung der Rechnung
    einmalig vergeben wird und
  4. die UID-Nummer des Rechnungsausstellers.

Ø Bei Kleinbetragsrechnungen (bis € 150,- Bruttoentgelt) genügen weiterhin
die Punkte 1 + 3 + 4 + Bruttoentgelt + Steuersatz.

Ø
ACHTUNG: Bei Bauleistungen gelten seit 01.10.2002 spezielle Regelungen


Ø
Ab 1. Jänner 2003 werden auch elektronisch übermittelte Rechnungen anerkannt

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