Elektronische Übermittlung von Steuererklärungen und Verlängerung der Erklärungsfristen
Umsatzsteuer:: Bereits seit 1. April 2003 ist die Umsatzsteuervoranmeldung im elektronischen Weg einzureichen, sofern dies dem Steuerpflichtigen technisch möglich ist. :: Ab 1. Jänner 2004 ist grundsätzlich auch die Umsatzsteuer-Jahreserklärung sowie zusammenfassende Meldung elektronisch zu übermitteln, wenn die technischen Voraussetzungen gegeben sind. EinkommensteuerAb 2004 gilt auch für die Einkommensteuererklärung 2003