Anregungen und Maßnahmen vor Jahresende
Steuerbefreiungen im Erbschaftsteuergesetz:: Befristete Befreiung von Sparbuchschenkungen unter Lebenden Die bereits zweimal verlängerte diesbezügliche Befreiung dürfte nun endgültig am 31. Dezember 2003 auslaufen. In unbegrenzter Höhe gilt sie für Personen der Steuerklasse I bis IV, für die Steuerklasse V besteht ein Freibetrag von EUR 100.000,-. Nähere Erläuterungen sind der Klienten-Info