Elektronische Übermittlung von Steuererklärungen und Verlängerung der Erklärungsfristen

Umsatzsteuer:: Bereits seit 1. April 2003 ist die Umsatzsteuervoranmeldung im elektronischen Weg einzureichen, sofern dies dem Steuerpflichtigen technisch möglich ist. :: Ab 1. Jänner 2004 ist grundsätzlich auch die Umsatzsteuer-Jahreserklärung sowie zusammenfassende Meldung elektronisch zu übermitteln, wenn die technischen Voraussetzungen gegeben sind. EinkommensteuerAb 2004 gilt auch für die Einkommensteuererklärung 2003

2004-01-01T01:00:00+01:00Januar 2004|

Wichtige Termine 2004 im Überblick

Ab 1. Jänner 2004 Anhebung des allgemeinen Einkommensteuer-Absetzbetrages auf EUR 1.264,- p.a. Lohnnebenkostenreduktion für ältere Arbeitnehmer Begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne LKW-Maut: Ø 22 Cent / km (Autobahn und Schnellstraße) Erhöhung Kinderbetreuungsgeld für Mehrlingsgeburten Eigenkapitalersatz-Gesetz: Zuführung von Kapital in der Krise Kundmachungsreform-Gesetz: Kundmachung der Gesetze nur im Internet: www.ris.bka.gv.at Verlängerungen

2004-01-01T01:00:00+01:00Januar 2004|

Meldepflicht für bestimmte Honorzahlungen

Meldepflicht für Honorare gem. § 109a EStG ab 01.01.2002 Siehe dazu http://www.bmf.gv.at/steuern/_startframe.htm dann „Aktuelles“ Unternehmen sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts (zB Vereine, Stiftungen) haben ab 2002 bestimmte Leistungen, die außerhalb eines Dienstverhältnisses an sie erbracht werden, bis spätestens Ende Jänner des Folgejahres, erstmals bis Ende Jänner 2003, bei

2003-12-08T01:00:00+01:00Dezember 2003|

Meldepflicht für bestimmte Honorarzahlungen im Jahre 2003 gemäß § 109 a EStG

Bis Ende Jänner 2004 sind mittels Formular E 18 bis Ende Februar 2004 bei elektronischer Übermittlung die Meldungen für im Jahre 2003 ausbezahlte Honorare an das Finanzamt zu erstatten. Zu den Ausführungen in der Klienten-Info Jänner 2003 wird folgendes ergänzt::: Form der Erklärung durch den EmpfängerGrundsätzlich sind die Online-Mitteilungen vom

2003-12-01T01:00:00+01:00Dezember 2003|

Anregungen und Maßnahmen vor Jahresende

Steuerbefreiungen im Erbschaftsteuergesetz:: Befristete Befreiung von Sparbuchschenkungen unter Lebenden Die bereits zweimal verlängerte diesbezügliche Befreiung dürfte nun endgültig am 31. Dezember 2003 auslaufen. In unbegrenzter Höhe gilt sie für Personen der Steuerklasse I bis IV, für die Steuerklasse V besteht ein Freibetrag von EUR 100.000,-. Nähere Erläuterungen sind der Klienten-Info

2003-12-01T01:00:00+01:00Dezember 2003|

Vorsteuerabzug bei betrieblich und privat genutzen Gebäuden.

Vorsteuerabzug für den privat genutzten Gebäudeteil ? Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) können Unternehmer bei einem gemischt genutzten Gebäude (private und unternehmerische Nutzung) die gesamte Vorsteuer in Abzug bringen. Das gilt sogar für den privat genutzten Gebäudeteil. Nach diesem EuGH-Urteil ist bei einem gemischt genutzten Gebäude der gesamte

2003-11-30T01:00:00+01:00November 2003|

Kurz-Info: Anspruchsverzinsung ab 1. Oktober

Die Höhe der Anspruchszinsen setzt sich aus den Differenzbeträgen (Nachforderungen oder Gutschriften) an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer zusammen. Die Berechnung erfolgt tageweise in der Höhe von 2 % über dem Basiszinssatz. Die Anspruchszinsen betragen 3,47 %. Rechtzeitig bedeutet nicht unbedingt, dass die angeführten Maßnahmen bereits per 1. Oktober 2003 getroffen werden

2003-11-01T01:00:00+01:00November 2003|

Kurz-Info: Bezugsumwandlung nun doch steuerfrei

Bisher unterlag eine bloße Bezugsumwandlung grundsätzlich der Lohnsteuerpflicht. Eine erste - wenn auch nur bescheidene - Aufweichung erfolgte im Lohnsteuerprotokoll 2003. Bietet der Arbeitgeber nämlich allen Arbeitnehmern die Einräumung einer Zukunftssicherungsmaßnahme in Form einer Lebensversicherung an, wenn die Arbeitnehmer auf den entsprechenden Lohnanteil von EUR 300,- pro Jahr verzichten, dann

2003-11-01T01:00:00+01:00November 2003|

Kurz-Info: Änderung beim Ausfüllen vom Lohnzettel für vorübergehend beschäftigte Dienstnehmer

Die bisherige (komplizierte) Vorgangsweise laut RZ 1230 LStR 2002 wurde vom BMF als praxisfremd erkannt und laut Lohnsteuerprotokoll 2003 wie folgt geändert: Da Bezüge gemäß § 69 Abs. 1 EStG pauschal endbesteuert sind, sind sie für die Steuerveranlagung nicht erforderlich. Zumal die neuen Lohnzettel auch als Beitragsgrundlagennachweis für Sozialversicherungszwecke dienen,

2003-11-01T01:00:00+01:00November 2003|
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