Laufende Nummerierung von Belegen
Bezüglich der neuen Merkmale der laufenden Rechnungsnummerierung wird im Umsatzsteuerprotokoll 2003 folgendes klargestellt:GrundsatzGemäß § 11 UStG besteht die Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen mit den dort angeführten Merkmalen nur gegenüber leistungsempfangenden Unternehmern. Rechnungen von Ärzten an Patienten müssen daher nicht alle diese Merkmale aufweisen. Besonderheiten für Rechnungen bei ÄrztenHier ist