Kurz-Info: Steuerliche Qualifikation der vom Arbeitgeber übernommenen Sozialversicherung und Lohnnebenkosten
Das Lohnsteuerprotokoll 2003 stellt hiezu folgendes klar::: Grundsatz Die vom Arbeitgeber übernommenen Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung stellen einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar und sind der Steuerbemessungsgrundlage sowie der Bemessungsgrundlage für Dienstgeberbeitrag, Dienstgeberzuschlag und Kommunalsteuer hinzuzurechnen. :: Nachzahlung auf Grund einer GPLA Die Abkürzung bedeutet: Gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben. Der Arbeitgeber