Verteilung von Einkünften/Verlusten auf mehrere Besteuerungsperioden

Vom Regelfall der steuerlichen Gewinn-, Verlusterfassung im laufenden Ermittlungszeitraum entweder im Kalender oder Wirtschaftsjahr, wobei der Gewinn/Verlust in dem Kalenderjahr zu erfassen ist, in dem das Wirtschaftsjahr endet, gibt es unterschiedliche Verteilungsbegünstigungen für Sondergewinne und Verschlechterungen für Verluste. 1) Verschiebung auf das FolgejahrDer Übergangsgewinn beim Wechsel der Gewinnermittlungsart ist gemäß

2004-02-01T01:00:00+01:00Februar 2004|

Kurz-Info: LKW-Maut

LKW und Reisebusse über 3,5 Tonnen müssen im Rahmen der kilometerabhängigen Maut je nach Achszahl 13 Cent (Zwei-Achser) bis 27,3 Cent (Vier-Achser) pro Autobahn oder Schnellstraßen-Kilometer bezahlen. Durchschnittlich beträgt die Maut damit 22 Cent. Ein Berechnungsprogramm zur Kalkulation der Maut finden Sie unter der Internetadresse www.go-maut.at, sonstige Informationen erhalten Sie

2004-01-01T01:00:00+01:00Januar 2004|

Geschäftsfreundebewirtung im Umsatz- und Einkommensteuerrecht

Die Änderungen der EStR 2000 per 22. Juli 2003 insbesondere hinsichtlich der Bewirtungskosten bei Events soll als Anlass genommen werden, einen Überblick über die Geschäftsfreundebewirtung im Umsatz- und Einkommensteuerrecht zu geben:Geschäftsfreundebewirtung im EinkommensteuerrechtAufwendungen bei der Bewirtung von Geschäftsfreunden sind hinsichtlich der Abzugsfähigkeit wie folgt zu unterscheiden: Bewirtungsaufwendungen sind vom Abzugsverbot

2004-01-01T01:00:00+01:00Januar 2004|

Konjunkturbelebende Maßnahmen im Steuerrecht für 2004

Förderung von Forschung und Entwicklung- Der Forschungsfreibetrag II für volkswirtschaftlich wertvolle Erfindungen (bisher § 4 Abs. 4 Z 4 a EStG) wird in § 4 Abs. 4 Z 4 integriert und von bisher 15 % auf 25 % ab 2004 der Forschungsaufwendungen angehoben. Damit kommt es zur Gleichstellung mit dem

2004-01-01T01:00:00+01:00Januar 2004|

Änderungen bei der Sozialversicherung ab 2004

Beitragsrecht:: Erhöhung der Krankenversicherung für Pensionisten Der Beitragssatz erhöht sich von 3,75 % auf 4,25 %. Eine weitere Erhöhung tritt ab 1. Jänner 2005 auf 4,75 % ein. Infolge äußerst geringfügiger Pensionserhöhung wird es in vielen Fällen infolge Steuerbelastung und Erhöhung der Sozialversicherung möglicherweise zu geringeren Nettopensionen kommen. :: Einheitlicher

2004-01-01T01:00:00+01:00Januar 2004|

Elektronische Übermittlung von Steuererklärungen und Verlängerung der Erklärungsfristen

Umsatzsteuer:: Bereits seit 1. April 2003 ist die Umsatzsteuervoranmeldung im elektronischen Weg einzureichen, sofern dies dem Steuerpflichtigen technisch möglich ist. :: Ab 1. Jänner 2004 ist grundsätzlich auch die Umsatzsteuer-Jahreserklärung sowie zusammenfassende Meldung elektronisch zu übermitteln, wenn die technischen Voraussetzungen gegeben sind. EinkommensteuerAb 2004 gilt auch für die Einkommensteuererklärung 2003

2004-01-01T01:00:00+01:00Januar 2004|

Wichtige Termine 2004 im Überblick

Ab 1. Jänner 2004 Anhebung des allgemeinen Einkommensteuer-Absetzbetrages auf EUR 1.264,- p.a. Lohnnebenkostenreduktion für ältere Arbeitnehmer Begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne LKW-Maut: Ø 22 Cent / km (Autobahn und Schnellstraße) Erhöhung Kinderbetreuungsgeld für Mehrlingsgeburten Eigenkapitalersatz-Gesetz: Zuführung von Kapital in der Krise Kundmachungsreform-Gesetz: Kundmachung der Gesetze nur im Internet: www.ris.bka.gv.at Verlängerungen

2004-01-01T01:00:00+01:00Januar 2004|

Meldepflicht für bestimmte Honorzahlungen

Meldepflicht für Honorare gem. § 109a EStG ab 01.01.2002 Siehe dazu http://www.bmf.gv.at/steuern/_startframe.htm dann „Aktuelles“ Unternehmen sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts (zB Vereine, Stiftungen) haben ab 2002 bestimmte Leistungen, die außerhalb eines Dienstverhältnisses an sie erbracht werden, bis spätestens Ende Jänner des Folgejahres, erstmals bis Ende Jänner 2003, bei

2003-12-08T01:00:00+01:00Dezember 2003|

Meldepflicht für bestimmte Honorarzahlungen im Jahre 2003 gemäß § 109 a EStG

Bis Ende Jänner 2004 sind mittels Formular E 18 bis Ende Februar 2004 bei elektronischer Übermittlung die Meldungen für im Jahre 2003 ausbezahlte Honorare an das Finanzamt zu erstatten. Zu den Ausführungen in der Klienten-Info Jänner 2003 wird folgendes ergänzt::: Form der Erklärung durch den EmpfängerGrundsätzlich sind die Online-Mitteilungen vom

2003-12-01T01:00:00+01:00Dezember 2003|
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