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Anregungen für Maßnahmen vor Jahresende und Vorschau auf 2002 — III. Allgemeine Hinweise

III. Allgemeine Hinweise 1. Aufbewahrungspflichten / Datenträger Bücher und Aufzeichnungen, die für die Abgabenerhebung von Bedeutung sind, sollen 7 Jahre nach Schluss des Kalenderjahres aufbewahrt werden. Die Unterlagen der Jahre vor 1994 können daher ab Jänner 2002 vernichtet werden. Sind diese aber für ein laufendes Verfahren von Bedeutung, müssen sie

2001-12-01T01:00:00+01:00Dezember 2001|

Anregungen für Maßnahmen vor Jahresende und Vorschau auf 2002 — IV. Vorschau auf 2002

IV. Vorschau auf 2002 1. Änderung des Gebührengesetzes ab 1. Jänner 2002 Die Abschaffung der Stempelmarken führt zur Gebührenfreiheit von Vollmachten, nicht amtlichen Zeugnissen (Dienstzeugnis) sowie der Bogengebühren auf Urkunden von bestimmten Rechtsgeschäften. Weiters sind alle Eingaben bei Verwaltungs- und Zollbehörden (Stundungs-, Raten- und Nachsichtsansuchen sowie im Verwaltungsstrafverfahren) gebührenfrei. 2.

2001-12-01T01:00:00+01:00Dezember 2001|

Vierte Senkung der Leitzinsen im Jahre 2001

3,25% ab 9. November 2001 Zinssätze in Österreich: Ab 9. November 2001: Basiszinssatz 2,75% Anspruchszinsen 4,75% Stundungszinsen 6,75% Aussetzungszinsen 3,75% Arbeitsrechtl. Forderungen 8,75% Referenzzinssatz 4,50% Spitzenrefinanzierungsfazilität 4,25% Einlagefazilität 2,25% Ab 1. Jänner 2002: Verzugszinsen nach ASVG und GSVG 7,21% (für 2001 8,40%)

2001-12-01T01:00:00+01:00Dezember 2001|

Aufhebung der Umsatzsteuerbefreiungen für den grenzüberschreitenden Personenverkehr ab 1. November 2001

(Die Änderung wurde kurzfristig verschoben auf 1. April 2002 Information folgt) Gemäß § 4 Abs. 9 UStG unterliegt die Beförderung von Personen im grenzüberschreitenden Personenverkehr mit nicht im Inland zugelassenen Kraftfahrzeugen der Einzelbesteuerung in der Höhe von 60 Groschen (ab 1. Jänner 2002 voraussichtlich 5 Cent) pro entgeltlich beförderter Person

2001-11-01T01:00:00+01:00November 2001|

Umsatzsteuer für Nebenleistungen und Hilfsgeschäfte

Einleitung Das Umsatzsteuergesetz ist vom Prinzip der Unteilbarkeit der Leistung beherrscht. Die Nebenleistung teilt demnach das umsatzsteuerliche Schicksal der Hauptleistung. Diese Regelung ist allerdings pragmatisch auszulegen und führt in der Praxis zu einer unübersichtlichen Kasuistik. Zunächst ist zu prüfen, ob überhaupt eine Nebenleistung vorliegt, und wenn ja, welche Bedeutung ihr

2001-11-01T01:00:00+01:00November 2001|

Die Vertreterhaftung im Sozialversicherungs- und Steuerrecht

Lockerung der Haftung für Sozialversicherungs-Beiträge Mit dem Erkenntnis des VwGH 12. Dezember 2000, 98/08/0191, 0192 ist eine erfreuliche Judikaturwende eingetreten, die Geschäftsführern von in Insolvenz geratenen juristischen Personen mehr Rechtssicherheit garantiert. Auf Grund der bisherigen Verwaltungspraxis erstreckte sich die Ausfallhaftung auf die gesamten Sozialversicherungsbeiträge (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil), wobei der Geschäftsführer

2001-11-01T01:00:00+01:00November 2001|

Euro und Gesellschaftsvertrag

Befristete Gebührenbefreiung bis 31.12.2002 nützen! GmbHs und AGs sollten ihre Gesellschaftsverträge bis zum 31.12.2002 auf Euro umstellen. Das heißt, alle Schillingbeträge sind auf Euro umzurechnen. Für diese Vertragsänderung, die nur die Euro-Anpassung beinhaltet, genügt ein Gesellschafterbeschluss mit einfacher Mehrheit. Die betreffenden Protokolle über die Gesellschafterversammlung sind in diesem Fall bis

2001-10-15T01:00:00+02:00Oktober 2001|

Toleranzfristen bei der Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen

I. Steuern und Abgaben § 211 Bundesabgabenordnung (BAO) zählt eine Reihe von möglichen Entrichtungsarten auf. Demnach gelten die Abgaben beispielsweise in folgenden Fällen als entrichtet: Art der Entrichtung Zeitpunkt der Entrichtung Barzahlung (z.B. bei Exekutionen) Tag der Zahlung Einzahlung mit Erlagschein beim Postamt Tag, der sich aus dem Tagesstempel des

2001-10-15T01:00:00+02:00Oktober 2001|

Stammkapital und Euro

Für bereits zum 1.1.1999 bestehende GmbHs dürfen Stammkapital und Stammeinlagen auch nach dem 31.12.2001 auf Schilling lauten. Die Schillingbeträge sind dann als umgerechnete Euro-Beträge zu verstehen. Eine Änderung des Gesellschaftsvertrages ist also nicht erforderlich. Falls aber eine „Alt-GmbH“ nach dem 1.1.2002 eine Kapitalerhöhung bzw -herabsetzung durchführen will, dann ist auch

2001-10-03T01:00:00+02:00Oktober 2001|

Wie handhabt man zwei Währungseinheiten an der Kassa?

Grundsätzlich sollte ab dem 1.1.2002 nur mehr in Euro gearbeitet werden. Die Geldrückgabe erfolgt in Euro, damit das Schilling-Bargeld schnell aus dem Geldkreislauf verschwindet und Abwicklung und Kassenhaltung erleichtert werden. Der Paragon enthält dann jedenfalls alle Positionen in Euro. Damit enthält der Beleg für das Kassenbuch häufig nur Euro-Beträge, wodurch

2001-10-03T01:00:00+02:00Oktober 2001|
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