Neues zu Finanzamts-Vollmachten ab 2002
Gebührenfreiheit Im Zuge der Auflassung der Bundesstempelmarken ab 1. Jänner 2002 sind Vollmachten gebührenfrei.Nachweis von Vollmachten Im Erlass des BMF vom 4. Oktober 2001 AÖF 2001/225,132.Stück wird folgendes ausgeführt:Vorlage der Vollmacht Sie kann grundsätzlich nur in Schriftform im Original erbracht werden, wobei weder ein Fax noch die telegraphische oder fernschriftliche