Vorsteuerrückerstattung – Verfahren in Österreich – Frist 30.06.
Vorsteuererstattungsverfahren Ausländische Unternehmer, die · keine Umsätze im Inland erzielen · nur steuerfreie Güterbeförderungen oder nur steuerfreie Personenbeförderungen mit Schiffen oder Luftfahrzeugen ausführen oder · nur Umsätze ausführen, für die die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht (=Reverse-Charge-Umsätze) oder · der Einzelbesteuerung für Busunternehmer unterliegen können ihre Vorsteuern nur im Erstattungsverfahren