zusätzlich Angaben in Rechnungen ab 2003
Zusätzliche Angaben in Rechnungen ab 2003: Laut UStG müssen Rechnungen ab dem 01.01. 2003 einige zusätzliche Angaben enthalten. Bislang mussten Rechnung für den Vorsteuerabzug folgende Merkmale aufweisen: Name und Anschrift des Lieferanten, Name und Anschrift des Abnehmers, Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art bzw. der Umfang