Über Christoph Sparr

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Kurz-Info: Die allgemeine Unfallversicherungsanstalt unterstützt Kleinbetriebe bei Entgeltfortzahlung in Folge Unfall eines Dienstnehmers

Zur Erinnerung: Seit 1. Oktober 2002 übernimmt die AUVA ab dem vierten Krankenstandstag in Folge eines Arbeits- oder Freizeitunfalls eines Dienstnehmers in Betrieben bis zu 50 Mitabeitern die Hälfte der Entgeltfortzahlung. Angemerkt sei, dass die Arbeitsunfälle nur 20 %, die der Freizeitunfälle dagegen 80 % der Krankenstände ausmachen!

2004-10-01T01:00:00+02:00Oktober 2004|

Kurz-Info: Privatzimmervermietung durch pauschalierten Landwirt

In der Juni-Klienten-Info wurde ein VwGH-Erkenntnis zitiert, in dem ein pauschalierter Landwirt mit dem Finanzstrafrecht in Konflikt geraten ist, weil er seine Einkünfte aus der Privatzimmervermietung nicht deklariert hatte. Ergänzend hiezu sei auf Tz 4193 EStR verwiesen, wonach die Mieteinnahmen im Rahmen der saisonalbedingten Zimmervermietung bis zu 5 Betten mit

2004-10-01T01:00:00+02:00Oktober 2004|

Kurz-Info: Computer als Arbeitsmittel – Privatanteil

Die Kosten eines gemischt genutzten PC sind grundsätzlich aufzuteilen. Als Privatanteil werden in der Regel 20 % angesetzt, wenn eine exakte Abgrenzung nicht möglich und die Privatnutzung nachweislich nicht höher ist. Eine private Mitbenutzung, die 10 % nicht übersteigt, ist steuerlich unschädlich. (BFH 19.02.2004) Die Normalabschreibung erfolgt üblicherweise für 3

2004-10-01T01:00:00+02:00Oktober 2004|

Neues zur Funktionärsbesteuerung bei Vereinen

Die neuen Vereinsrichtlinien führen hiezu folgendes aus::: Zuordnung der EinkünfteDie Funktionäre beziehen Einkünfte aus sonstiger selbständiger Tätigkeit und nicht aus einem Dienstverhältnis. Bis zu einer monatlichen Höhe von EUR 75,- besteht Steuerfreiheit. Übersteigen die Einnahmen diesen Betrag, ist ohne Nachweis pro Monat ein Betrag von EUR 75,- als Betriebsausgabe bzw.

2004-09-01T01:00:00+02:00September 2004|

Neues Gleichbehandlungsgesetz ab 1. Juli 2004

Die österreichischen Bestimmungen wurden dem EU-Recht angepasst, wobei die Rechtsmaterie in 2 Gesetzen (materielles Recht und Verfahrensrecht) geregelt ist. :: Materielles Recht Neu ist die Ausweitung der Strafsanktionen bei Verstoß gegen Gleichbehandlung von Frauen und Männern, wobei beim ersten Verstoß eine Verwarnung für den Arbeitgeber vorgesehen ist. Diskriminierungstatbestände sind: Ungleichbehandlung

2004-09-01T01:00:00+02:00September 2004|

Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

Das Recht auf Vorsteuerabzug ist an das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung und den Empfang der Lieferung oder sonstigen Leistung gebunden. :: Als Zeitpunkt für den Vorsteuerabzug normiert das Gesetz jenen Erklärungszeitraum, in dem die Lieferung oder sonstige Leistung bewirkt wird und der Steuerpflichtige im Besitz einer ordnungsgemäßen Rechnung ist. Fallen

2004-09-01T01:00:00+02:00September 2004|

Mietzinsvorauszahlung oder Darlehen bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Zur Unterscheidung, ob eine an den Vermieter geleistete Zahlung als echte Mietzinsvorauszahlung, die zur Gänze im Jahr des Zuflusses, oder als Hingabe eines Darlehens in Teilbeträgen nach Maßgabe des Darlehenszeitraumes zu versteuern ist, sind folgende Kriterien maßgebend: Laut VwGH ist ein Darlehensvertrag als eine vom Mietverhältnis losgelöste Rückzahlungsverpflichtung mit einer

2004-09-01T01:00:00+02:00September 2004|

Einkünfte des Kindes und Familienbeihilfe sowie Kinderabsetzbetrag

Seit dem 1. Jänner 2001 ist der Bezug der Familienbeihilfe nicht mehr an eine monatliche Zuverdienstgrenze, sondern nunmehr vom Unterschreiten eines jährlichen Einkommens des Kindes in Höhe von maximal EUR 8.725 abhängig. Die sogenannte "Ferienklausel" (unbeschränktes Dazuverdienen in den Ferien) wurde mit dieser Neuregelung hinfällig. Diese Zuverdienstgrenze gilt nicht für

2004-09-01T01:00:00+02:00September 2004|

Das KFZ im Steuerrecht Teil II

Ergänzend zu den Ausführungen in der Ausgabe KI 08/2004 sollen nachstehend aktuelle Kurzinformationen zum Thema "KFZ im Steuerrecht” zusammengefasst werden:Vorsteuer von fahrleistungsabhängiger MautBei Verrechnung der im "Go-Box-Verfahren" von der ASFiNAG an ein Tankkartenunternehmen in Rechnung gestellten Maut und von dieser an einen Frächter weiterverrechneten Maut ist jeweils von einem Leistungsaustausch

2004-09-01T01:00:00+02:00September 2004|
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