Über Christoph Sparr

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Kreditzinsen als Betriebsausgabe

Der UFS Graz 11. Mai 2004 verweigerte dem Berufungswerber Kreditzinsen als Betriebsausgabe, weil mit diesem Kredit die Abstattung der Einkommensteuerschuld finanziert worden ist. Gleichzeitig wird aber die grundsätzliche Dispositionsfreiheit eingeräumt, den Betrieb mit Fremd- oder Eigenmittel zu finanzieren. Hier ist in der Argumentation dem Steuerpflichtigen ein Fehler unterlaufen. Nach dem

2005-04-01T01:00:00+02:00April 2005|

Zwangszuweisung der bei der GKK zwischengeparkten MVK-Beiträge

Arbeitgeber, die innerhalb von 6 Monaten ab Beginn des Dienstverhältnisses noch keine Mitarbeitervorsorgekasse (MVK) ausgewählt haben und die Beiträge daher an die Gebietskrankenkasse (GKK) abführen, werden von dieser schriftlich aufgefordert, binnen 3 Monaten eine MVK auszuwählen. Sollte keine Auswahl getroffen werden, erfolgt eine automatische Zuweisung an irgendeine MVK. Diese Zwangszuweisung

2005-04-01T01:00:00+02:00April 2005|

Familienmitglieder als Mitgesellschafter eines Freiberuflers

Laut VwGH E. 29.9.2004, 2001/13/0159 ist der Zusammenschluss eines Freiberuflers mit nahen Angehörigen einer besonders strengen Prüfung zu unterziehen. Nur dann, wenn der Berufsfremde einen wesentlichen Beitrag zum wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft leistet, ist der Gesellschaftsvertrag als nicht unüblich zu qualifizieren. Als wesentliche Arbeitsleistung ist nur eine Tätigkeit anzusehen, welche

2005-04-01T01:00:00+02:00April 2005|

Sozialbetrug als neuer Straftatbestand ab 1. März 2005

Das SozBeG stellt das Vorenthalten von SV-Beiträgen, Scheinanmeldungen und die organisierte Schwarzarbeit unter Strafsanktion.Neue Straftatbestände:: Vorenthalten von SV-Beiträgen und BUAG-Zuschlägen gem. § 153 c StGBDas Nichtabführen dieser Beiträge und Zuschläge für tatsächlich ausbezahlte Löhne ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bedroht. Der Dienstnehmer ist vom Dienstgeber bei

2005-03-01T01:00:00+01:00März 2005|

Zuflüsse aus Gewinnspielen / Schenkungen im Steuerrecht und Änderung der Inländereigenschaft

Steuerfreiheit bei Gewinnspielen Gem. § 15 Abs. 1 Z 6 ErbStG sind Gewinne aus unentgeltlichen Ausspielungen (z.B. Preisausschreiben), die an die Öffentlichkeit gerichtet sind, rückwirkend ab 1. Jänner 2003 steuerfrei. Für die Zeit vor dem 31. Dezember 2002 besteht hinsichtlich der Problematik der kumulierten Schenkungsteuer, im Falle der Übernahme derselben

2005-03-01T01:00:00+01:00März 2005|

Termine für die Abgabe von Steuererklärungen für 2004

Abgabetermine Abgabeform Termin Einkommensteuer E1 Umsatzsteuer U1 Körperschaftsteuer K1 auf Papier 30. 4. 2005 Einkommensteuer E1 Umsatzsteuer U1 Körperschaftsteuer K1 FINANZOnline 30. 6. 2005 Arbeitnehmer- veranlagung L1 Pflichtveranlagung Auf Antrag 30. 9. 2005 5-Jahresfrist In begründeten Fällen ist auf Antrag eine Fristverlängerung möglich. Für die berufsmäßigen Parteienvertreter gibt es eine

2005-03-01T01:00:00+01:00März 2005|

Auswirkung der EU-Quellensteuer auf die österreichischen Steuerpflichtigen

In der Klienten-Info Jänner 2005 wurde bereits kurz auf das EU-Quellensteuergesetz hingewiesen, mit welchem höchstwahrscheinlich ab 1. Juli 2005 die Besteuerung der Zinsenerträge von in anderen Mitgliedsstaaten der EU ansässigen Anlegern eingeführt wird. Für die Erfassung der Zinsenerträge stehen europaweit folgende Instrumente zur Verfügung: Gegenseitiger Informationsaustausch zwischen Banken und Finanzämtern

2005-03-01T01:00:00+01:00März 2005|

Aktuelle Zinssätze

Bankenzinssätze Basiszinssatz: seit 9. 6. 2003 unverändert 1,47% Sparbuch-Eckzinssatz 0,125% Sparbuch-12 Monate ab 1,50% Handelsrecht: 4,00% Wechsel- und Scheckrecht: 6,00% Steuerrecht Stundungszinsen: ab 1. 2. 2005 5,97% (bisher 5,47%) Aussetzungszinsen: ab 1. 2. 2005 3,47% (bisher 2,47%) Anspruchszinsen wie bisher 3,47% Zinsenersparnis bei Arbeitgeberdarlehen seit 1. 1. 2004 3,50% Änderungen

2005-03-01T01:00:00+01:00März 2005|

Vorsteuerabzug bei Gebäuden ab Feber 2005 und Aufbewahrungspflicht

Die Ermächtigung der EU für Österreich zur Einschränkung des Vorsteuerabzuges bei Gebäuden, die nicht mindestens 10% unternehmerischen Zwecken dienen, ist im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden, sodass diese Regelung ab Feber 2005 in Kraft treten konnte. Sie ist mit 31. Dezember 2009 befristet. In diesem Zusammenhang sei auf die lange

2005-03-01T01:00:00+01:00März 2005|

Steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Asien-Flutkatastrophe

Das BMF hat mit Erlass vom 12. Jänner 2005 folgende Maßnahmen getroffen :1. Steuerliche Erleichterungen:: ErtragssteuernWerbewirksame Geld- und Sachspenden von Unternehmen, die zur Hilfestellung in Katastrophenfällen geleistet werden, gelten als Betriebsausgaben. Werbewirksamkeit ist verbunden mit: Medialer Berichterstattung, Aufkleber in Geschäftsräumlichkeiten, Spendenhinweis in der Homepage etc.:: SchenkungssteuerSpendenempfänger (Überlebende und Familienangehörige) sind

2005-03-01T01:00:00+01:00März 2005|
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