Über Christoph Sparr

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Klarstellung des BMF zur Einstufung von Geländefahrzeugen und Stationswagen als Kleinlastkraftwagen/Kleinbusse

Von dieser Einstufung hängt es ab, ob für dieses Fahrzeug der Vorsteuerabzug zusteht, bzw. die Normverbrauchsabgabe zu entrichten ist. Das BMF hat in der Information vom 24. Jänner 2005 die Kriterien für diese Einstufung wie folgt kundgetan::: Für Fahrer und Beifahrer darf nur eine Sitzreihe vorhanden sein.:: Hinter dieser Sitzreihe

2005-05-01T01:00:00+02:00Mai 2005|

Neue Steuererklärung 2004 für Kohleabgabe

Der Kohleabgabe unterliegen seit 1. Jänner 2004 die Lieferung und der Verbrauch von Kohle der Positionen 2701, 2702 und 2704 im Bundesgebiet mit Ausnahme in den Ortsgemeinden Jungholz / Tirol und Mittelberg / Vorarlberg.:: Bemessungsgrundlage ist die gelieferte / verbrauchte Menge in kg. Die Abgabe beträgt 5 Cent / kg.::

2005-05-01T01:00:00+02:00Mai 2005|

Verkauf von gebrauchten Dienstfahrzeugen an Arbeitnehmer

Kauft der Dienstnehmer sein Dienstfahrzeug nach Ende der Leasingdauer vom Arbeitgeber, ist folgendes zu beachten: Liegt der vereinbarte Kaufpreis unter jenem Preis, der bei einer Veräußerung an einen fremden privaten Abnehmer zu erzielen wäre, liegt ein steuerpflichtiger Sachbezug vor. Die Höhe des Sachbezuges ergibt sich aus der Differenz des vereinbarten

2005-05-01T01:00:00+02:00Mai 2005|

Praktische Erfahrung mit Antrag auf Rückerstattung der ausländischen Quellensteuer / Frankreich ist anders / mangelhaftes Bürgerservice des österreichischen Finanzamtes

In der Klienten-Info April 2005 wurde die Form der Antragstellung auf Erstattung der ausländischen Quellensteuern (z.B. Frankreich, Italien, Niederlande und Schweiz) dargestellt. Zur Durchführung des § 13a AVOG hat das BMF am 21. März 2000 in einem Erlass die Vorgangsweise im Detail festgelegt. Der Antrag ist mittels aufgelegtem Formular für

2005-05-01T01:00:00+02:00Mai 2005|

15. Mai 2005: Ablauf der Antragsfrist für Pauschalvergütung der Mineralölsteuer für Land- und Forstwirte für 2005

Für den an das Zollamt zu stellenden Antrag steht das Formular ADie1 zur Verfügung. Das BMF hat ein Merkblatt zur Agrardieselverordnung herausgegeben, aus der die Einzelheiten zu entnehmen sind. Wird die Vergütung nach dem tatsächlichen Verbrauch beantragt, ist das Formular ADie2 für 2005 im Jahre 2006 einzureichen.

2005-05-01T01:00:00+02:00Mai 2005|

Steuerliche Gleichstellung der ausländischen mit den inländischen Kapitalerträgen und Rückerstattung der ausländischen Quellensteuer

Bereits in der Klienten-Info November 2003 wurde über diese Gleichstellung berichtet. Auf Grund der Auslands-KESt VO 2003 unterliegen ausländische Dividenden und Zinsen aus ausländischen Bankguthaben, Zinsen aus Forderungswertpapieren, die sich auf ausländischen Depots befinden, sowie Erträge aus Auslandsfonds, soweit sie ihre Erträge wie inländische Fonds offen legen, dem inländischen KESt-Abzug

2005-04-01T01:00:00+02:00April 2005|

Qualifikation der Einkünfte aus der saisonal bedingten Privatzimmervermietung am Bauernhof

Grundregel lt. Rz 4193 EStR:: Bis 5 Betten: Die Einkünfte sind mit der Pauschalierung abgegolten.:: Von 6 bis 10 Betten: Die Einnahmen stellen einen steuerpflichtigen Nebenerwerb dar, bei dem die Ausgaben mit 50% der Einnahmen pauschaliert sind.:: Über 10 Betten: Es liegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor.Unterscheidung zwischen Fremdenzimmer und AppartementsFür

2005-04-01T01:00:00+02:00April 2005|

USt-pflichtige Entschädigungen an pauschalierte Land- und Forstwirte für Grundstücksüberlassung

:: Bis 2004 wurden Entschädigungen für die Überlassung von Grundstücken zur Nutzung als Skipiste, Langlaufloipe, Lifttrasse, sowie für das Aufstellen von Handymasten als pauschalierte Umsätze im Rahmen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes behandelt.:: Ab 2005 kommt es infolge des VwGH (30.10.2003, 2000/15/0109) zu Änderungen: Es stellt sich nunmehr die Frage,

2005-04-01T01:00:00+02:00April 2005|

Verschärfung der KommSt- und DB-Pflicht bei wesentlich beteiligten GmbH-Geschäftsführern

Der VwGH hat mit dem Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 10. November 2004, 2003/13/0018 als einziges entscheidendes Kriterium für die diesbezügliche Steuerpflicht nur mehr die Eingliederung in den betrieblichen Organismus des Unternehmens festgestellt. Weiteren Elementen, wie dem Fehlen des Unternehmerrisikos, keine laufende Lohnzahlung, könne nur mehr dann Bedeutung zukommen, wenn

2005-04-01T01:00:00+02:00April 2005|

KESt-pflichtige Kapitalherabsetzung

Grundsätzlich führt eine ordentliche Kapitalherabsetzung zu einer steuerfreien Vermögensumschichtung, es sei denn, es erfolgte innerhalb der letzten 10 Jahre eine steuerfreie Kapitalberichtigung aus Gesellschaftsmitteln gem. § 3 Abs. 1 Z 29 EStG. In diesem Fall normiert § 32 Z 3 EStG eine kestpflichtige Ausschüttung. Eine diesbezügliche Verschärfung ist der Rz

2005-04-01T01:00:00+02:00April 2005|
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