Wenn die erhöhten Beträge für das 1. Halbjahr 2004 bisher bei der Lohnverrechnung noch nicht berücksichtigt worden sind, besteht für die Monate Jänner bis Juni 2004 noch die letzte Möglichkeit bei der Lohnverrechnung für November 2004 die Aufrollung durchzuführen. (Hinweis auf Klienten-Info August 2004)

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