Zur Erinnerung: Seit 1. Oktober 2002 übernimmt die AUVA ab dem vierten Krankenstandstag in Folge eines Arbeits- oder Freizeitunfalls eines Dienstnehmers in Betrieben bis zu 50 Mitabeitern die Hälfte der Entgeltfortzahlung. Angemerkt sei, dass die Arbeitsunfälle nur 20 %, die der Freizeitunfälle dagegen 80 % der Krankenstände ausmachen!

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