Kosten eines Personenlifts als außergewöhnliche Belastung im Falle von Miteigentum
In einer jüngst ergangenen Entscheidung hat sich der UFS (GZ RV/0193-K/12 vom 21.6.2013) mit der Frage auseinandergesetzt unter welchen Umständen die Errichtungskosten für einen Personenlift eine außergewöhnliche Belastung darstellen können. Im betroffenen Fall hatte der Ehemann für seine durch einen Unfall querschnittsgelähmte Gattin einen Lift an das dreistöckige Mehrfamilienhaus anbauen