Änderungen in der Gewerbeordnung
Für die Praxis nicht unwesentliche Änderungen wurden in der Gewerbeordnung (BGBl. I 85/2013) bei den betriebsanlagenrechtlichen Bestimmungen vorgenommen, die bereits auch im Wesentlichen mit 29.5.2013 in Kraft getreten sind: Bei einer Betriebsübernahme kann der Übernehmer innerhalb von sechs Wochen von der Behörde eine Zusammenstellung aller relevanten Bescheide für die Betriebsanlage