VwGH bestätigt EuGH-Rechtsprechung zum nachträglichen Beförderungsnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
Das Erfüllen der Voraussetzungen für das Vorliegen von umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen ist ein regelmäßiges Thema in Betriebsprüfungen. Es muss eindeutig und leicht nachprüfbar nachgewiesen werden, dass der Unternehmer selbst oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert hat. Die tatsächliche Bewegung des Gegenstands in einen anderen