Pensionsabfindungsbesteuerung – Mitteilungen der FLD für Vorarlberg
a) Pensionsabfindungsbesteuerung Die Spezialisierung von § 25 Abs 1 Z 2 lit a EStG zählt nach wie vor zum Rechtsbestand. Sie kommt vor dem neuen § 67 Abs 8 (idF Budgetbegleitgesetz 2001) zur Anwendung. Die nachfolgend eingefügte Auskunft des BMF (publiziert in SWK 1998, S 683) hat daher weiterhin Gültigkeit: