Schenkungssteuer
Die Berechung der Schenkungssteuer wird auf unserer Homepage unter SERVICE Erben und Schenken möglich gemacht. Zur Berechnung ist es allerdings notwendig die Steuerklassen und auch die Freibeträge zu kennen. Steuerklasse I: Ehegatte Kinder Eheliche Kinder An Kindes statt angenommene Personen und sonstige Personen, denen die rechtliche Stellung ehelicher Kinder