Bewirtungsspesen – Betriebsausgaben und Vorsteuerabzug

Bewirtungsspesen gelten grundsätzlich gemäss § 20 Abs. 1 Zi 3 EStG als nichtabzugsfähige Repräsentationsaufwendungen ausgenommen es handelt sich um die Bewirtung von Geschäftsfreunden, wobei die Bewirtung der Werbung dient und die betriebliche oder berufliche Veranlassung weitaus überwiegt. Diese beiden Voraussetzungen sind vom Steuerpflichtigen nachzuweisen (z.B. Vermerk auf dem Beleg: Name

2001-03-19T01:00:00+01:00März 2001|

Das Zahlungsverhalten in Österreich

Trendumfrage - Zusammenfassung - August 2000 "Österreichische Schuldner zahlen schneller als der europäische Durchschnitt" Auch im Jahr 2000 interessierte den KREDITSCHUTZVERBAND von 1870 wieder die Meinung seiner Mitglieder zum Thema "Zahlungsverhalten in Österreich". Er führte deshalb im August 2000 bereits zum vierten Mal eine Trendumfrage zu diesem Thema durch. Ein

2001-03-19T01:00:00+01:00März 2001|

Die Schwierigkeiten, die der Wertpapierbesitzer bei der Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte

Steuerpflichtige, die ein von einem Bankmanager verwaltetes Wertpapierdepot besitzen, tun sich in der Regel schwer, aus den zum Jahresende zugesandten Depotunterlagen, die für die Steuererklärung erforderlichen Daten zu ermitteln. Die Banken machen es sich diesbezüglich leicht, indem sie darauf hinweisen, dass die steuerlichen Auswirkungen (Spekulationsgewinne, Dividenden von ausländischen Aktien, ausschüttungsgleiche

2001-03-01T01:00:00+01:00März 2001|

Keine Umsatzsteuer-Nettoverrechnung bei Vorsteuerpauschalierung

Einnahmen-Ausgabenrechner dürfen die Nettomethode nur dann anwenden, wenn die Umsatzsteuer und Vorsteuer als durchlaufende Posten ertragsneutral sind. Wird die Vorsteuer pauschal ermittelt, ist nur die Bruttomethode erlaubt. Die Einnahmen bzw. Ausgaben sind inklusive Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer brutto zu erfassen (VwGH 21. Dezember 1999, 95/14/0005). Ende der beitragsfreien Mitversicherung 3,4%iger Krankenversicherungs-Zusatzbeitrag

2001-03-01T01:00:00+01:00März 2001|

Erlass des Finanzministeriums zu den Vorauszahlunguen an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer für das Kalenderjahr 2001

Das Finanzministerium hat in einem vor wenigen Tagen fertiggestellten Erlass die Details zur Erhöhung der Steuervorauszahlungen 2001 gem. § 121 Abs. 5 EStG sowie auch die Voraussetzungen für eine Anpassung ( bzw Herabsetzung) dieser Vorauszahlungen festgelegt. Gemäß Punkt 6.2 des Erlasses ist eine Herabsetzung der Vorauszahlungen nur unter den besonderen

2001-02-26T01:00:00+01:00Februar 2001|

Kredit oder Leasing bei PKW?

Ab 1. Juli 2000 kann sich infolge der Änderung des Umsatzsteuergesetzes durch die Zuordnung des Vorsteuerabzuges von Reparaturaufwendungen an den Leasingnehmer das PKW-Leasing verteuern. Rechtslage bis 30. Juni 2000 - Kein Vorsteuerabzug steht zu für die Anschaffung, Herstellung, Miete und den Betrieb von PKW, Kombi und Krafträdern. Unter anderem sind

2001-02-01T01:00:00+01:00Februar 2001|

Pflichtteil vermittelt keine aliquote Gesamtrechtsnachfolge, sondern bleibt weiterhin bloßer Geldanspruch

In der Klienten-Info Dezember 1999 und Februar 2000 wurde darauf hingewiesen, dass die Nichtaufnahme des Hofdekretes Nr. 781/1844 in den Anhang des ersten Bundesrechtsbereinigungsgesetzes den Wegfall des bloßen Geldanspruches des Noterben zur Folge hatte und dieser damit ab 1. Jänner 2000 zum aliquoten Gesamtrechtsnachfolger wurde. Mit dieser Rechtslage erklärte sich

2001-02-01T01:00:00+01:00Februar 2001|

Drohende Verwirrung um die richtige Datumschreibung ab 2001

Bei abgekürzter Schreibweise für das Jahr 2001 als "01" drohen Datumsverwechslungen. Wird wie bisher das Jahr zweistellig geschrieben, so ist nicht mehr klar, dass es sich um das Jahr handelt. Es könnte nämlich auch der Tag oder der Monat gemeint sein. Die Schreibweise ist unterschiedlich: In Kontinentaleuropa (TT-MM-JJ), in Amerika

2001-02-01T01:00:00+01:00Februar 2001|

Neue Pauschalierungsverordnungen vom 15. Dezember 2000

Erstmals bei der Steuerveranlagung für das Kalenderjahr 2000 können von folgenden Berufsgruppen die Betriebsausgaben und Vorsteuern pauschal ermittelt werden. Künstler/Schriftsteller BGBl. II Nr. 417/2000 Betriebsausgaben können mit 12% des Umsatzes (höchstens S 120.000,- p.a.) pauschaliert werden. Abgegolten sind damit die üblichen technischen Hilfsmittel (Geräte etc.), Telefon und Büromaterial, Fortbildung, Berufskleidung

2001-02-01T01:00:00+01:00Februar 2001|
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