Die Besteuerung von Spekulationsgewinnen im Wertpapierbereich
Bevor noch die in der Steuerreform 2000 normierte 2-Jahresfrist für den Spekulationszeitraum wirksam geworden ist, wurde mit dem KMOG die bisherige Rechtslage (einjährige Behaltefrist) wiederhergestellt. Im Kapitalmarktoffensive‑Gesetz (KMOG) ist die Besteuerung von Spekulationsgewinnen ab 2001 wie folgt geregelt: Die Spekulationsgewinnsteuer gilt gemäß § 30 EStG für Verkäufe von Anteilen an
Die Euro-Umstellung tritt in die entscheidende Phase
Ein Artikel der Kammer der Wirtschaftstreuhänder: Die Euro-Umstellung tritt in die entscheidende Phase - Nur noch wenige Monate, bis der Schilling vom Euro-Bargeld abgelöst wird. Der Zeitplan steht längst fest: die Vorverteilung des Euro-Bargeldes an Banken und Unternehmen beginnt bereits am 1. September 2001, die doppelte Preisauszeichnung ist ab 1.
Ende der beitragsfreien Mitversicherung in der Krankenversicherung
3,4%iger Krankenversicherungs‑Zusatzbeitrag für bestimmte Angehörige ab 2001 Nach Abschluss der laufenden Fragebogenaktion (voraussichtlich März/April 2001) ist mit der Beitragsvorschreibung rückwirkend ab 1. Jänner 2001 zu rechnen. Die Vorschreibung wird an den Versicherten ergehen. Als Beitragsgrundlage wird das sozialversicherungspflichtige Erwerbseinkommen des zweitvorangegangenen Kalenderjahres (für 2001 also 1999) herangezogen. Bei krankenversicherten Pensionisten
Bewirtungsspesen – Betriebsausgaben und Vorsteuerabzug
Bewirtungsspesen gelten grundsätzlich gemäss § 20 Abs. 1 Zi 3 EStG als nichtabzugsfähige Repräsentationsaufwendungen ausgenommen es handelt sich um die Bewirtung von Geschäftsfreunden, wobei die Bewirtung der Werbung dient und die betriebliche oder berufliche Veranlassung weitaus überwiegt. Diese beiden Voraussetzungen sind vom Steuerpflichtigen nachzuweisen (z.B. Vermerk auf dem Beleg: Name
Das Zahlungsverhalten in Österreich
Trendumfrage - Zusammenfassung - August 2000 "Österreichische Schuldner zahlen schneller als der europäische Durchschnitt" Auch im Jahr 2000 interessierte den KREDITSCHUTZVERBAND von 1870 wieder die Meinung seiner Mitglieder zum Thema "Zahlungsverhalten in Österreich". Er führte deshalb im August 2000 bereits zum vierten Mal eine Trendumfrage zu diesem Thema durch. Ein
PRESSEINFORMATIONEN des Bundesministers Karl-Heinz Grasser zum Budget 2001
PRESSEINFORMATIONEN des Bundesministers Karl-Heinz Grasser zum Budget 2001 Budget 2001: "Reformbudget auf dem Weg zum Nulldefizit" Wir denken an das Morgen für ein zukunftsreiches Österreich. Die jetzige Bundesregierung hat unser Land mit mehr als 2.000 Mrd. S an Schulden übernommen. Darüber hinaus gibt es enorme außerbudgetäre Schulden: 50 Mrd. S
Die Schwierigkeiten, die der Wertpapierbesitzer bei der Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte
Steuerpflichtige, die ein von einem Bankmanager verwaltetes Wertpapierdepot besitzen, tun sich in der Regel schwer, aus den zum Jahresende zugesandten Depotunterlagen, die für die Steuererklärung erforderlichen Daten zu ermitteln. Die Banken machen es sich diesbezüglich leicht, indem sie darauf hinweisen, dass die steuerlichen Auswirkungen (Spekulationsgewinne, Dividenden von ausländischen Aktien, ausschüttungsgleiche
Keine Umsatzsteuer-Nettoverrechnung bei Vorsteuerpauschalierung
Einnahmen-Ausgabenrechner dürfen die Nettomethode nur dann anwenden, wenn die Umsatzsteuer und Vorsteuer als durchlaufende Posten ertragsneutral sind. Wird die Vorsteuer pauschal ermittelt, ist nur die Bruttomethode erlaubt. Die Einnahmen bzw. Ausgaben sind inklusive Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer brutto zu erfassen (VwGH 21. Dezember 1999, 95/14/0005). Ende der beitragsfreien Mitversicherung 3,4%iger Krankenversicherungs-Zusatzbeitrag
Erlass des Finanzministeriums zu den Vorauszahlunguen an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer für das Kalenderjahr 2001
Das Finanzministerium hat in einem vor wenigen Tagen fertiggestellten Erlass die Details zur Erhöhung der Steuervorauszahlungen 2001 gem. § 121 Abs. 5 EStG sowie auch die Voraussetzungen für eine Anpassung ( bzw Herabsetzung) dieser Vorauszahlungen festgelegt. Gemäß Punkt 6.2 des Erlasses ist eine Herabsetzung der Vorauszahlungen nur unter den besonderen