Bewirtungsspesen – Betriebsausgaben und Vorsteuerabzug
Bewirtungsspesen gelten grundsätzlich gemäss § 20 Abs. 1 Zi 3 EStG als nichtabzugsfähige Repräsentationsaufwendungen ausgenommen es handelt sich um die Bewirtung von Geschäftsfreunden, wobei die Bewirtung der Werbung dient und die betriebliche oder berufliche Veranlassung weitaus überwiegt. Diese beiden Voraussetzungen sind vom Steuerpflichtigen nachzuweisen (z.B. Vermerk auf dem Beleg: Name