Steuerflucht in die Ges.m.b.H.?

Die Senkung des Körperschaftsteuertarifes von bisher 34 % auf 25 % ab 2005 beflügelt die Fantasie für legales Steuersparen. Beträgt nämlich der höchste Steuersatz nach dem Einkommenssteuertarif nach wie vor 50 %, sinkt die gleichbleibende Steuerbelastung bei Vollausschüttung des Gewinnes aus der Ges.m.b.H. (nach Körperschaftsteuer und Kapitalertragssteuer) auf 43,75 %.

2004-06-01T01:00:00+02:00Juni 2004|

Fallfrist 30. Juni 2004 für die Rückerstattung von ausländischen Mehrwertsteuern aus 2003

Die Antragstellung auf Rückerstattung von im Ausland bezahlter Mehrwertsteuer entwickelt sich immer mehr zu einer Spezialdisziplin des internationalen Steuerrechts. Dem Antrag sind eine Unternehmerbestätigung, die Originalrechnungen, diverse Listen, ausgefüllte Fragebögen und unterschiedliche Dokumentationen beizulegen und an die zuständige ausländische Finanzbehörde bis spätestens 30. Juni 2004 einzureichen.Erstattungsfähig sind Mehrwertsteuern insbesondere in

2004-06-01T01:00:00+02:00Juni 2004|

Zollvorschriften bei der Einreise nach Österreich:

Einreise aus Nicht-EU-Staaten Welche Waren müssen beim Zoll deklariert werden? Eingangsabgaben Freimengen und Freigrenze Zolltarif und Zollermäßigungen Unterwegs mit dem Auto Umsatzsteuerrückvergütung Einfuhrverbote und Einfuhrbeschränkungen Wichtige Einfuhrverbote und Einfuhrbeschränkungen Die Zollverwaltung muss an der Vollziehung von Einfuhrverboten und Einfuhrbeschränkungen bei der Einfuhr von Waren mitwirken. Das bedeutet: die Zollverwaltung ist

2004-05-26T01:00:00+02:00Mai 2004|

Verjährung im österreichischen Abgabenrecht

Verjährung im Abgabenrecht: Oft erhält der Staatsbürger den Eindruck vermittelt, dass bei den Behörden die Zeit keine Rolle spielt. Aber gerade das zeitliche Moment wirkt sich manchmal, aber doch selten, zu seinem Vorteil aus, weil das Rechtsinstitut der Verjährung zuschlägt. Diese dient einerseits der Rechtssicherheit, andererseits kann in ihr auch

2004-05-11T01:00:00+02:00Mai 2004|

Die steuerliche Bewertung von Renten

Berechnungsprogramm für die steuerliche Bewertung von Renten Das österreichische Finanzministerium stellt auf seiner Homepage ein Berechungsprogramm für die steuerliche Bewertung von Renten, wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen und dauernden Lasten zur Verfügung. kostenlos zur Verfügung. Durch das Anklicken des unten stehenden Linkes kommen Sie zum Berechnungsprogramm. http://www.bmf.gv.at/service/allg/Par16/Par16.aspx

2004-05-05T01:00:00+02:00Mai 2004|

Umsatzsteuer: Abschaffung der Verordnung 800/1974

Lieferungen durch ausländische Unternehmer in Inland Vermeidung der Umsatzsteuer als Kostenfaktor ab 1.1.2004 Infolge Abschaffung der Verordnung Nr. 800/1974 (umsatzsteuerfreie Lieferung und sonstige Leistung ausländischer Unternehmer in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen) mit Ausnahme für Werklieferungen, Bauleistungen und Lieferungen im Reihengeschäft mit 3 Unternehmen, sowie der Ausweitung des Reverse-Charge-System ab 1.

2004-05-02T01:00:00+02:00Mai 2004|

Kurz-Info: Widmung einer Zahlung

Wurde bei einer Zahlung an das Finanzamt irrtümlich die Widmung unterlassen, kann künftig innerhalb von drei Monaten diese nachgeholt werden. Eine fehlende Widmung (z.B. Umsatzsteuer, lohnabhängige Abgaben etc.) würde sonst auf Saldo gehen und unter Umständen Zahlungsverzug auslösen.

2004-05-01T01:00:00+02:00Mai 2004|

Vermeidung der Umsatzsteuer als Kostenfaktor ab 1.1.2004

Infolge Abschaffung der Verordnung Nr. 800/1974 (umsatzsteuerfreie Lieferung und sonstige Leistung ausländischer Unternehmer in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen) mit Ausnahme für Werklieferungen, Bauleistungen und Lieferungen im Reihengeschäft mit 3 Unternehmen, sowie der Ausweitung des Reverse-Charge-System ab 1. Jänner 2004, kann es für inländische Leistungsempfänger bei Lieferungen ausländischer Unternehmen in Österreich

2004-05-01T01:00:00+02:00Mai 2004|

Änderungen bei den Kammerumlagen ab 1.1.2004

Bei der KU 1 ändert sich die Bemessungsgrundlage infolge der Ausweitung des Reverse-Charge-System bei der Umsatzsteuer und bei der KU 2 (DZ) gelten neue Beitragssätze und ein Befreiungsgrund für über 60jährige Dienstnehmer. Kammerumlage 1:: Bemessungsgrundlage Vorsteuerbeträge (ausgenommen bei Geschäftsveräußerung) + Einfuhrumsatzsteuer (bei Importen aus nicht EU-Ländern) Neu ab 1. Jänner

2004-05-01T01:00:00+02:00Mai 2004|
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