Wertberichtigung von Forderungen

Pauschale Wertberichtigungen zu Forderungen sind gemäß § 6 Z 2 a EStG nicht zulässig, selbst dann nicht, wenn diese auf Grund des kaufmännischen Vorsichtsprinzips handelsrechtlich geboten erscheinen. Dies gilt für Inlandsforderungen ab 1994 und für Auslandsforderungen ab 1996. Der aus dem Wortlaut der Rz 2378 EStR 2000 - dass nämlich

2004-06-01T01:00:00+02:00Juni 2004|

Steuerliche Qualifikation von Steuerberatungskosten

:: Grundsatz Zahlungen an berufsrechtlich befugte Personen (insbesondere Wirtschaftstreuhänder) sind in unbeschränkter Höhe Sonderausgaben, sofern sie nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig sind. :: Zurechnung Bei selbstständig Erwerbstätigen Die Aufwendungen sind zur Gänze Betriebsausgaben. Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Liegt der Schwerpunkt bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung

2004-06-01T01:00:00+02:00Juni 2004|

Steuerliche Qualifikation der Bezüge von wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern

Kommunalsteuer und DienstgeberbeitragIm Folgenden sei auf die letzte Rechtssprechung zu diesem endlosen Thema eingegangen: Die Bezüge stellen Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit dar und sind kommunalsteuer- und dienstgeberbeitragspflichtig, es sei denn es besteht ein Unternehmerwagnis. Die bloße Vereinbarung, dass die Entlohnung vom Erfolg der Ges.m.b.H. abhängig sei, bewirkt aber noch kein

2004-06-01T01:00:00+02:00Juni 2004|

Steuerliche Qualifikation der Einkünfte aus einer Frühstückspension

Ob es sich hierbei um Einkünfte aus Vermietung oder Gewerbebetrieb handelt, gibt es in der Verwaltung und Rechtsprechung unterschiedliche Auffassungen. Die wesentlichen Kriterien sind die Anzahl der Gästebetten und die vom Vermieter erbrachten Dienstleistungen. Finanzverwaltung:: Bettenanzahl Nach Rz 5435 Einkommensteuerrichtlinien liegen bei saisonaler Vermietung von mehr als 10 Fremdenbetten jedenfalls

2004-06-01T01:00:00+02:00Juni 2004|

Steuerflucht in die Ges.m.b.H.?

Die Senkung des Körperschaftsteuertarifes von bisher 34 % auf 25 % ab 2005 beflügelt die Fantasie für legales Steuersparen. Beträgt nämlich der höchste Steuersatz nach dem Einkommenssteuertarif nach wie vor 50 %, sinkt die gleichbleibende Steuerbelastung bei Vollausschüttung des Gewinnes aus der Ges.m.b.H. (nach Körperschaftsteuer und Kapitalertragssteuer) auf 43,75 %.

2004-06-01T01:00:00+02:00Juni 2004|

Fallfrist 30. Juni 2004 für die Rückerstattung von ausländischen Mehrwertsteuern aus 2003

Die Antragstellung auf Rückerstattung von im Ausland bezahlter Mehrwertsteuer entwickelt sich immer mehr zu einer Spezialdisziplin des internationalen Steuerrechts. Dem Antrag sind eine Unternehmerbestätigung, die Originalrechnungen, diverse Listen, ausgefüllte Fragebögen und unterschiedliche Dokumentationen beizulegen und an die zuständige ausländische Finanzbehörde bis spätestens 30. Juni 2004 einzureichen.Erstattungsfähig sind Mehrwertsteuern insbesondere in

2004-06-01T01:00:00+02:00Juni 2004|

Zollvorschriften bei der Einreise nach Österreich:

Einreise aus Nicht-EU-Staaten Welche Waren müssen beim Zoll deklariert werden? Eingangsabgaben Freimengen und Freigrenze Zolltarif und Zollermäßigungen Unterwegs mit dem Auto Umsatzsteuerrückvergütung Einfuhrverbote und Einfuhrbeschränkungen Wichtige Einfuhrverbote und Einfuhrbeschränkungen Die Zollverwaltung muss an der Vollziehung von Einfuhrverboten und Einfuhrbeschränkungen bei der Einfuhr von Waren mitwirken. Das bedeutet: die Zollverwaltung ist

2004-05-26T01:00:00+02:00Mai 2004|

Verjährung im österreichischen Abgabenrecht

Verjährung im Abgabenrecht: Oft erhält der Staatsbürger den Eindruck vermittelt, dass bei den Behörden die Zeit keine Rolle spielt. Aber gerade das zeitliche Moment wirkt sich manchmal, aber doch selten, zu seinem Vorteil aus, weil das Rechtsinstitut der Verjährung zuschlägt. Diese dient einerseits der Rechtssicherheit, andererseits kann in ihr auch

2004-05-11T01:00:00+02:00Mai 2004|

Die steuerliche Bewertung von Renten

Berechnungsprogramm für die steuerliche Bewertung von Renten Das österreichische Finanzministerium stellt auf seiner Homepage ein Berechungsprogramm für die steuerliche Bewertung von Renten, wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen und dauernden Lasten zur Verfügung. kostenlos zur Verfügung. Durch das Anklicken des unten stehenden Linkes kommen Sie zum Berechnungsprogramm. http://www.bmf.gv.at/service/allg/Par16/Par16.aspx

2004-05-05T01:00:00+02:00Mai 2004|

Umsatzsteuer: Abschaffung der Verordnung 800/1974

Lieferungen durch ausländische Unternehmer in Inland Vermeidung der Umsatzsteuer als Kostenfaktor ab 1.1.2004 Infolge Abschaffung der Verordnung Nr. 800/1974 (umsatzsteuerfreie Lieferung und sonstige Leistung ausländischer Unternehmer in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen) mit Ausnahme für Werklieferungen, Bauleistungen und Lieferungen im Reihengeschäft mit 3 Unternehmen, sowie der Ausweitung des Reverse-Charge-System ab 1.

2004-05-02T01:00:00+02:00Mai 2004|
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