Neue steuerliche Direktentlastungen für Diplomaten ab 1.1.2004
Umsatzsteuer:: Wohnungsmiete Bei Vermietung eines Grundstücks besteht die Möglichkeit, die Umsatzsteuer frei zu belassen, ohne die Berechtigung zum Vorsteuerabzug zu verlieren. Voraussetzung hierfür ist die Antragstellung mittels Formular U 46 dem eine Bescheinigung des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten (Organisationsnummer bzw. Legitimationskartennummer betreffend den Diplomatenstatus) beizulegen sind, sowie die Angabe der