Sanierungsgewinn im Einkommensteuer- und Sozialversicherungsrecht ab 1. Jänner 2004
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2003 wurde gemäß § 36 EStG für die Besteuerung des Sanierungsgewinnes eine steuerliche Tarifbegünstigung eingeführt, welche sich nach der Höhe der Ausgleichsquote des Forderungsnachlasses richtet. Diese Regelung hat auch Auswirkung auf die Beitragsgrundlage nach dem GSVG. Auf Antrag innerhalb eines Jahres ab erstmaliger Fälligkeit des Beitrages, der