Neues Gleichbehandlungsgesetz ab 1. Juli 2004
Die österreichischen Bestimmungen wurden dem EU-Recht angepasst, wobei die Rechtsmaterie in 2 Gesetzen (materielles Recht und Verfahrensrecht) geregelt ist. :: Materielles Recht Neu ist die Ausweitung der Strafsanktionen bei Verstoß gegen Gleichbehandlung von Frauen und Männern, wobei beim ersten Verstoß eine Verwarnung für den Arbeitgeber vorgesehen ist. Diskriminierungstatbestände sind: Ungleichbehandlung