Beschäftigung von neuen EU-Bürgern in Österreich ab 1. Mai 2004
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass auch für diese Personen nach wie vor das Ausländerbeschäftigungsgesetz bis 2011 anzuwenden ist. Für diese Periode gelten allerdings einige Übergangsbestimmungen. :: Erteilung einer BeschäftigungsbewilligungDen neuen EU-Bürgern wird diese nur dann erteilt, wenn sie Schlüssel- bzw. Saisonarbeitskräfte sind. Ausnahmen bestehen für: - Ungarische Arbeitskräfte im Rahmen der