Schenkungsmeldegesetz 2008 (SchenkMG 2008) – Änderung der Stiftungsbesteuerung sowie der Meldepflicht von Schenkungen
Änderungen bei der Stiftungsbesteuerung Am 6.6.2008 wurde das SchenkMG 2008 vom Nationalrat beschlossen. Erbschafts- und Schenkungssteuer werden daher ab 1.8.2008 nicht mehr erhoben. Zuwendungen von und an Stiftungen bleiben jedoch grunds ätzlich weiterhin besteuert. Halbierung der Stiftungseingangsbesteuerung Der Eingangssteuersatz für Privatstiftungen wird laut SchenkMG ab 1.8.2008 von 5% auf 2,5%