Entfall bzw. Senkung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung ab 1.7.2008
Ab 1.7.2008 wird der Dienstnehmeranteil für niedrige Einkommen gesenkt bzw. entfällt zur Gänze. Die Höhe des Dienstnehmeranteils zur Arbeitslosenversicherung wird nach der Einkommenshöhe wie folgt gestaffelt: Einkommen EUR brutto pro Monat Dienstnehmeranteil bis 1.100,- 0% 1.100,- bis 1.200,- 1% 1.200,- bis 1.350,- 2% über 1.350,- 3% Diese Einkommensgrenzen werden jährlich