EU mahnt Österreich wegen Mehrwertsteuer auf die Normverbrauchsabgabe (NoVA)
Die EU-Kommission hat auch Österreich aufgefordert, die bestehende Einbeziehung der NoVA in die Umsatzsteuerbemessungsgrundlage i.Z.m. dem Autokauf zu unterlassen. Zukünftig soll diese bei erstmaliger Zulassung anfallende Kfz-Zulassungssteuer zwar für sich einen Teil der Anschaffungskosten darstellen, nicht aber zusätzlich die regelmäßig nicht als Vorsteuer abziehbare Umsatzsteuer erhöhen. Die NoVA fällt sowohl