Pflichtversicherung für freiberuflich tätige Künstler ab 2001
Pflichtversicherung Beginn der Pflichtversicherung Übersteigen der Versicherungsgrenzen I S 88.800,- p.a., wenn keine weitere Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. II S 48.912,- p.a., wenn - auch nur kurzfristig - entweder eine weitere Erwerbstätigkeit ausgeübt, eine gesetzliche Pension, ein Ruhe-, Versorgungsgenuss oder eine Geldleistung aus der gesetzlichen Kranken- bzw. Arbeitslosenversicherung bezogen wird. Positive