Zurechnung von Einkünften einer Wohnungseigentumsgemeinschaft an die Wohnungseigentümer
Das BMF führt in einer Anfragebeantwortung vom 21. Dezember 2000 betreffend die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Mieteinkünften von einem Handy-Betreiber, für die Anbringung eines Handy-Senders folgendes aus: Die einzelnen Wohnungseigentümer erzielen Mieteinkünfte, die aber laut § 188 Abs. 4 BAO nicht einheitlich und gesondert festzustellen sind. Die Einnahmen sind vielmehr entsprechend