Die Besteuerung von Spekulationsgewinnen im Wertpapierbereich
Bevor noch die in der Steuerreform 2000 normierte 2-Jahresfrist für den Spekulationszeitraum wirksam geworden ist, wurde mit dem KMOG die bisherige Rechtslage (einjährige Behaltefrist) wiederhergestellt. Im Kapitalmarktoffensive‑Gesetz (KMOG) ist die Besteuerung von Spekulationsgewinnen ab 2001 wie folgt geregelt: Die Spekulationsgewinnsteuer gilt gemäß § 30 EStG für Verkäufe von Anteilen an