Kurz-Info: Änderungen durch das Zivilrechtsänderungsgesetz ab 1. Juli 2004
:: Neue Schlichtungsstellen für Streitigkeiten in Nachbarschaftsangelegenheiten Von der Notariats- und Rechtsanwaltskammer werden Schlichtungsstellen zur außergerichtlichen Streitbeilegung in Nachbarschaftsstreitigkeiten eingerichtet. Bevor Klagen wegen Entzuges von Licht und Luft aufgrund von Bäumen und Pflanzen eingebracht werden, ist die Schlichtungsstelle damit zu befassen, welche binnen 3 Monaten ein Schlichtungsverfahren einzuleiten hat. Grundsätzlich