Umsatzsteuergesetznovelle 2004 – Prompte Reaktion auf EuGH-Urteil vom 8. Mai 2003
In der Klienten-Info 2/2004 wurde über die günstigen steuerlichen Folgen des EuGH-Urteils "Seeling" für Österreich berichtet, aber eine zu erwartende Änderung bereits angekündigt. Diese erfolgte nun mit Wirkung ab 1. Mai 2004: Ausschluss vom Vorsteuerabzug eines Betriebsgebäudes für den nicht unternehmerisch genutzten Anteil. Keine Eigenverbrauchsbesteuerung für diesen Gebäudeanteil. Verlängerung des