Abflusszeitpunkt bei Kontoüberweisungen
Die Überweisung erfolgte von einem Girokonto mit einem Schuldenstand, im nächsten Jahr mit Valuta 31. Dezember. Der VwGH hatte zu entscheiden, welchem Jahr der Abfluss gemäß § 19 Abs. 2 EStG zuzurechnen ist. Der VwGH E.22.1.2004, 98/14/0025 entschied für den Zeitpunkt der tatsächlichen Abbuchung durch die Bank im Folgejahr. Steuerlich