Steuer- und verwaltungsrechtliche Folgen bei Weitergabe oder Erbschaft von noch nicht identifizierten Sparbüchern
Seit November 2000 dürfen keine anonymen Sparbücher mehr eröffnet werden und seit 1. Juli 2002 ist die Weitergabe solcher Sparbücher verboten. Auf Grund des Bankwesengesetzes gibt es nur mehr Namens- und Losungswort-Sparbücher. Als "Auslaufmodell" existiert allerdings noch das alte anonyme Sparbuch, lautend auf Überbringer, bei dem die Identität des Kunden