Über Christoph Sparr

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Kurz-Info: Unterschiedliche steuerliche Behandlung des KM-Geldes bei mehr als 30.000 KM

Ergänzend zu den Ausführungen in der Klienten-Info Oktober 2005 zu diesem Thema sei folgendes vermerkt: Laut 2. Lohnsteuer-Wartungserlass vom 14. Dezember 2005 besteht weiterhin Steuerfreiheit, wenn die Reisevergütung gem. § 26 Z 4 EStG auf Grund lohngestaltender Vorschriften i.S. des § 68 Abs. 5 Z 1-6 EStG ausbezahlt werden. Umkehrschluss:

2006-03-01T01:00:00+01:00März 2006|

Kurz-Info: Kombi-Lohn ab 1. Februar 2006

§ 34a AMSG sieht eine Förderung zur Beschäftigungsaufnahme von länger als 1 Jahr beschäftigungslosen Personen unter 25 sowie über 45 Jahren im Niedriglohnsektor in Form von Beihilfen vor und zwar für: Arbeitnehmer: Die Hälfte des Arbeitslosengeldes oder der Notstandshilfe wird zum Bruttobezug aus der neuen Beschäftigung bis maximal EUR 1.000,-

2006-03-01T01:00:00+01:00März 2006|

Kurz-Info: Verkauf einer im Scheidungsverfahren zugesprochenen Wohnung ist kein Spekulationsgeschäft

Eine für den Steuerpflichtigen positive Klarstellung hat sich im ESt-Protokoll 2005 betreffend Spekulationstatbestand von im Zuge eines Scheidungsverfahrens zugesprochenem Vermögen ergeben: Wird im Wege des Scheidungsverfahrens eine bisher im Alleineigentum des einen Ehepartner stehende Wohnung dem anderen Ehepartner zugesprochen, so ist dies steuerlich als Naturalteilung zu werten (weder Anschaffungs- noch

2006-03-01T01:00:00+01:00März 2006|

Grundstücksübertragungen im Steuerrecht

A. Zivilrechtliche Tatbestände Als Rechtstitel für Grundstücksübertragungen kommen in Frage: Kauf, Tausch, Schenkung, Erbschaft, Rente und Zuwendung von einer Privatstiftung. Daran knüpft das Steuerrecht folgende Steuertatbestände, wobei zu unterscheiden ist, ob sich das Grundstück im Betriebs- oder Privatvermögen befindet: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer, Grunderwerbsteuer, Umsatzsteuer sowie Schenkung- und Erbschaftsteuer. B. Steuerliche

2006-02-01T01:00:00+01:00Februar 2006|

Steuerliche Qualifikation von Gebäudeabbruchkosten und Restbuchwert

Bisher war Verwaltungspraxis, die Abbruchkosten sowie den Restbuchwert des Altgebäudes als Herstellungskosten auf Grund und Boden oder auf das neu errichtete Gebäude zu aktivieren. Damit räumt nun der VwGH in den E. vom 7.6.2005, 2002/14/0011 und 27.4.2005, 2000/14/01110 auf und differenziert die steuerliche Behandlung der Abbruchkosten je nach Veranlassungszusammenhang wie

2006-02-01T01:00:00+01:00Februar 2006|

Steuerliche Abzugsfähigkeit von Kosten einer Bürgschaft

Zur Besicherung von Krediten werden oft private Bürgschaften (z.B. für Angehörige) übernommen. Wird so eine Bürgschaft dann schlagend, stellt sich die Frage, ob die angefallenen Kosten steuerlich geltend gemacht werden können. :: Außergewöhnliche Belastung Voraussetzung ist, dass die Belastung dem Steuerpflichtigen zwangsläufig erwächst und seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigt. Zwangsläufigkeit

2006-02-01T01:00:00+01:00Februar 2006|

Buchführungspflicht bei Differenzbesteuerung

Laut Umsatzsteuerprotokoll 2005 richtet sich bei der Differenzbesteuerung gem. § 24 UStG die Buchführungspflicht nach den Bestimmungen der Bundesabgabenordnung und zwar: § 124 BAO: Die handelsrechtliche Buchführungspflicht ist auch für das Steuerrecht maßgebend. Sie trifft einen Kaufmann iSd HGB unabhängig davon, ob er nach Steuerrecht dazu verpflichtet ist. § 125

2006-02-01T01:00:00+01:00Februar 2006|

Kurz-Info: EU-Standardüberweisung ab 1. Jänner 2006 bis EUR 50.000,- spesenbegünstigt

Die Betragsobergrenze wurde von bisher € 12.500,- auf € 50.000,- angehoben. Bis zu diesem Betrag werden Überweisungen innerhalb der EU zum gleichen Preis wie Inlandsüberweisungen durchgeführt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Zahlung in EUR Bis EUR 50.000,- Angabe der IBAN des Begünstigten und der BIC der Empfängerbank Von einem EUR-Konto

2006-02-01T01:00:00+01:00Februar 2006|

Kurz-Info: IESG Zuschlag 2006

Der Zuschlag zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag bleibt lt. VO des BMWA mit 0,7% weiterhin aufrecht, obwohl der VfGH diesen als verfassungswidrig erklärt hat; allerdings dem Gesetzgeber zur Sanierung eine Frist bis 30. November 2006 eingeräumt hat. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

2006-02-01T01:00:00+01:00Februar 2006|
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