Über Christoph Sparr

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Änderungen im Zahlungsverkehr mit dem Finanzamt

:: Verwaltungsübung - Einweisung der Vorauszahlungen Alt Enthält ein Überweisungsbeleg für selbst zu berechnende Abgaben (USt, Lohnabgaben) keinen Verwendungszweck, erfolgt die Verbuchung auf dem Finanzamtskonto auf Saldo und führt entweder zu einem Guthaben oder vermindert einen Rückstand. In der Folge kommt es aber wegen verspäteter Entrichtung dieser Abgaben zur Vorschreibung

2006-07-01T01:00:00+02:00Juli 2006|

Neue Verordnung zur Nachsicht von Steuern

Steuerpflichtige, die mit hohen Steuerrückständen kämpfen, können finanzielle Engpässe durch Zahlungserleichterungen überbrücken. Reichen diese nicht aus, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Nachsicht der Abgabenschulden zu stellen. Diese kann gemäß § 236 Abs. 2 BAO erfolgen, wenn die Einhebung der Abgabe unbillig wäre. Der unbestimmte Gesetzesbegriff "Unbilligkeit" wird in der

2006-07-01T01:00:00+02:00Juli 2006|

Kurz-Info: Ferienjob und Beihilfenerhalt

Wieviel verdient werden darf, ohne folgende Beihilfen zu verlieren: :: Familienbeihilfe Kinder unter 18 Jahren: Sie können in unbeschränkter Höhe dazuverdienen. Kinder über 18 Jahren: Übersteigt ihr Einkommen pro Jahr EUR 8.725,- (inkl. 13. und 14. Bezug EUR 10.835,-) geht die Beihilfe verloren, gleichgültig ob es in einem oder mehreren

2006-07-01T01:00:00+02:00Juli 2006|

Kurz-Info: Zwang zum Rückerstattungsverfahren der Abzugsteuer gelockert

Das BMF hat die in der DBA-EntlastungsVO (Hinweis auf Klienten-Info November 2005) vorgesehene strenge Entlastungssperre für Arbeitskräftegestellungsvergütungen an Ausländer mit VO BGBl. II Nr. 44/2006 gelockert. Demnach können derartige Vergütungen von dem in § 99 Abs. 1 Z 5 EStG vorgesehenen 20%igen Steuerabzug an der Quelle entlastet werden. Voraussetzung ist,

2006-07-01T01:00:00+02:00Juli 2006|

Kurz-Info: Rechtswirksame Anbringen an das Finanzamt

Anbringen (Erklärungen, Anträge, Vorhaltsbeantwortungen) mittels E-Mail oder telefonisch sind vom Finanzamt mangels Rechtsgrundlage als unzulässig zurückzuweisen. Rechtswirksam sind sie nur per Schriftsatz, Telefax oder FinanzOnline (VwGH 25.1.2006, 2005/14/0126) sowie mündlich gem. § 85 Abs. 3 BAO. Bei telefonischen Anbringen handelt es sich lt. VwGH 17.11.2005, 2001/13/0279 nämlich um kein "mündliches",

2006-07-01T01:00:00+02:00Juli 2006|

Kurz-Info: Sicherheitstüren als Sonderausgaben

Ausgaben für die Anschaffung von Sicherheitstüren können unter dem Titel "Wohnraumsanierung" als "Topf-Sonderausgaben" mit den entsprechenden Abzugsbeschränkungen geltend gemacht werden. Förderungen (z.B. in Wien 20% maximal aber EUR 400,- bei einflügeligen Türen bzw maximal EUR 800,- bei zweiflügeligen Türen; in NÖ 30% maximal aber EUR 1.000,-) kürzen den als Sonderausgaben

2006-07-01T01:00:00+02:00Juli 2006|

Kurz-Info: Essenszuschuss mittels Chipkarte

Der "2. LStR-Wartungserlass 2005" vom 14. Dezember 2005 legt erstmalig fest, dass der steuerfreie Essenszuschuss sowohl in Form von Gutscheinen als auch von Chipkarten abgewickelt werden kann, wobei die Zahlung des Arbeitgebers auch im Nachhinein steuerfrei ist, wenn die Voraussetzungen der Rz. 95a und b LStR erfüllt sind. Die Erfüllung

2006-07-01T01:00:00+02:00Juli 2006|

Kurz-Info: Aktuelle Zinssätze

Österreich Basiszinssatz Vom 9. März 2003 bis 26. April 2006 1,47% Ab 27. April 2006 1,97%   Finanzamtszinsen: Stundungs- 4,5%, Aussetzungs- u. Anspuchs- Zinsen 2% über Basiszinssatz. Aktuell daher: Stundungszinsen ab 27. April 2006 6,47% Aussetzungs- u. Anspruchszinsen ab 27. April 2006 3,97%   International Europäische Zentralbank, seit 8. Juni

2006-07-01T01:00:00+02:00Juli 2006|

Neues zur Rechnungsausstellung ab 1. Juli 2006 und Vorsteuerabzug

Gemäß § 11 UStG besteht die Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen mit den dort angeführten Merkmalen nur gegenüber leistungsempfangenden Unternehmen. Sind in der Rechnung nicht alle Merkmale enthalten, verliert der Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug. Eine Rechnung an andere Unternehmer hat zu enthalten: Name und Anschrift des liefernden / leistenden Unternehmens sowie

2006-06-01T01:00:00+02:00Juni 2006|

Volontäre, Ferialpraktikanten und Ferialarbeitnehmer im Steuer- und Sozialversicherungsrecht

:: Begriffsbestimmungen Volontäre sind Personen, die zum Ausbildungszweck kurze Zeit in einem Unternehmen tätig sind und deren Arbeitsleistung von untergeordneter Bedeutung ist. Sie erhalten nur ein geringfügiges Taschengeld. Ferialpraktikanten sind Schüler / Studenten, die ein Pflichtpraktikum in einem Betrieb absolvieren, welches aber nicht auf die Ferien beschränkt sein muss. Kriterien

2006-06-01T01:00:00+02:00Juni 2006|
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