Vor Erhöhung der Erbschafts- und Schenkungssteuer bei Grundstücksübergang oder deren gänzliche Abschaffung?
Im Artikel "Grundstücksübergang im Steuerrecht" in der Klienten-Info Februar 2006 wurde unter Pkt. 2 darauf hingewiesen, dass bei ausländischen Grundstücken als Bemessungsgrundlage nicht der 3-fache Einheitswert, sondern der gemeine Wert heranzuziehen ist. Nun prüft der VfGH, ob hier nicht unsachliche Belastungsunterschiede vorliegen und führt noch weitere Verzerrungen wie folgt an: